Informationen zur Barrierefreiheit
So würde ein Shop die Angaben nach § 14 und Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) veröffentlichen. Die Rösterei ist erfunden, die Messung unten ist echt.
Unser Angebot
Ein Onlineshop für geröstete Kaffeebohnen und gemahlenen Kaffee. Sie wählen eine Sorte, Packungsgröße und Mahlgrad, legen sie in den Warenkorb und bestellen an der Kasse mit Lieferadresse, Versandart und Zahlungsart.
Wie der Shop die Anforderungen erfüllt
- Alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar. Der Warenkorb öffnet als Dialog und gibt den Fokus beim Schließen an den Auslöser zurück.
- Jede Änderung am Warenkorb wird Screenreadern angesagt.
- Fehler an der Kasse werden als Text genannt, stehen gesammelt über dem Formular und sind mit dem jeweiligen Feld verknüpft.
- Farben sind nie das einzige Merkmal: der Röstgrad steht zusätzlich als Text da, ausgewählte Optionen haben einen Rahmen.
- Texte erreichen mindestens das Kontrastverhältnis 4,5 zu 1.
- Die Seiten lassen sich auf 400 % vergrößern, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden.
Stand der Prüfung
Stand: September 2026. Geprüft wird nach WCAG 2.2 Stufe AA mit der Prüfsoftware von Percelia, ergänzt um eine Prüfung von Hand. Das Ergebnis der Messung wird hier mit Datum und Zahlen veröffentlicht.
Nicht jede Anforderung lässt sich automatisch messen. Verständlichkeit von Texten und die Bedienung mit einem echten Screenreader werden zusätzlich von Hand geprüft.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt, schreiben Sie uns. Bei einem echten Shop steht hier dessen Kontaktadresse, für diese Demo erreichen Sie Percelia unter contact@percelia.eu.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, kontakt@mlbf-barrierefrei.de