Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 26.07.2026
1. Geltungsbereich, Parteien, Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Leistungen von Timon Filipovic, handelnd unter „Percelia“, In der Breite 54, 79224 Umkirch, Deutschland (im Folgenden „Percelia“ oder „Anbieter“) gegenüber dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“).
Umsetzungsleistungen nach den Ziffern 3 bis 6 (Websites, Onlineshops, Behebung, Arbeiten an Dokumenten) erbringt Percelia sowohl für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB als auch für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Für Verbraucher gilt zusätzlich das Widerrufsrecht nach Ziffer 22. Prüfleistungen und Betreuung nach den Ziffern 7 bis 11 sowie 17 richten sich an Unternehmer, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen; sie setzen ein eigenes Webangebot voraus, für dessen Barrierefreiheit der Kunde verantwortlich ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Percelia ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenüber Verbrauchern gelten Klauseln dieser AGB nicht, soweit sie mit zwingendem Verbraucherrecht unvereinbar sind; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Preise werden gegenüber Verbrauchern als Endpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben, gegenüber Unternehmern netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
„Audit“ bezeichnet die beauftragte Prüfung einer Website oder Webanwendung auf digitale Barrierefreiheit. „Bericht“ bezeichnet das Ergebnisdokument einschließlich der Befunde, Nachweise und Korrekturvorschläge. „Konformitätserklärung“ bezeichnet die daraus abgeleitete Erklärung nach EN 301 549 beziehungsweise das VPAT-Dokument. „Monitoring“ bezeichnet wiederkehrende Prüfungen im vereinbarten Intervall.
2. Leistungsarten im Überblick
Percelia erbringt drei Arten von Leistungen, für die teils unterschiedliche Regeln gelten:
- Umsetzung (Ziffern 3 bis 6): Erstellung neuer Websites und Onlineshops, Überarbeitung bestehender Auftritte, Behebung von Barrieren im Quellcode, Fertigstellung KI-erzeugter Seiten, Arbeiten an Dokumenten. Diese Leistungen sind Werkverträge im Sinne von § 631 BGB und enden mit einer Abnahme.
- Prüfung (Ziffern 7 bis 11): Basis-Check, Audit und Konformitätsdokumente. Hier schuldet Percelia den Bericht, nicht die Barrierefreiheit des geprüften Angebots.
- Betreuung (Ziffern 17 und 20): laufende Wartung und Überwachung als Dauerschuldverhältnis.
Welche Leistung mit welchem Umfang beauftragt ist, ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Werden mehrere Leistungsarten in einem Auftrag verbunden, gelten die Regeln der jeweiligen Ziffern für den entsprechenden Leistungsteil.
3. Umsetzungsleistungen: Websites, Shops, Behebung
Bei Umsetzungsleistungen erstellt oder verändert Percelia im Auftrag des Kunden dessen Quellcode, Inhalte oder Konfiguration. Der Leistungsumfang, die Zahl der Seitenvorlagen und der Termin ergeben sich aus dem Angebot. Angaben zur Dauer auf der Website sind Richtwerte und laufen erst ab dem Zeitpunkt, zu dem alle Zulieferungen des Kunden (Ziffer 9) vollständig vorliegen.
Percelia ist auch hier kein Overlay und kein Barrierefreiheits-Widget. Es wird kein Skript eingebunden, das Barrieren zur Laufzeit im Browser des Besuchers zu überdecken versucht. Änderungen erfolgen im Quellcode selbst, und zwar ausschließlich an den beauftragten Stellen. An Systemen des Kunden, die nicht Gegenstand des Auftrags sind, verändert Percelia nichts.
Percelia sagt die Behebung der im Auftrag benannten, gemessenen Befunde zu. Eine Zusage, dass die Website danach vollständig barrierefrei, rechtssicher oder frei von Beanstandungen ist, wird ausdrücklich nicht gegeben. Das gilt auch für Platzierungen in Suchmaschinen und für Ergebnisse von Werbemaßnahmen.
Änderungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind gesondert zu beauftragen. Percelia weist vor Ausführung auf Mehraufwand und dessen Preis in Textform hin. Bis zu zwei Korrekturschleifen innerhalb des vereinbarten Umfangs sind im Festpreis enthalten, soweit im Angebot nichts anderes steht.
4. Abnahme bei Umsetzungsleistungen
Nach Fertigstellung stellt Percelia das Werk zur Abnahme bereit und teilt dies in Textform mit. Der Kunde prüft innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel in Textform. Nimmt der Kunde das Werk in Betrieb, insbesondere durch Veröffentlichung unter seiner Domain, gilt es als abgenommen. Ebenso gilt es als abgenommen, wenn der Kunde sich nach Ablauf der Frist trotz einer Erinnerung mit Fristsetzung von sieben Tagen nicht äußert.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Percelia beseitigt benannte Mängel innerhalb angemessener Frist. Gewährleistungsansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften; die Verjährungsfrist beträgt für Umsetzungsleistungen ein Jahr ab Abnahme, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Als Mangel gilt nicht, was auf Änderungen beruht, die der Kunde oder ein Dritter nach der Abnahme am Werk vorgenommen hat, sowie auf Änderungen von Browsern, Plattformen oder Diensten Dritter nach der Abnahme.
5. Nutzungsrechte an Umsetzungsergebnissen
Mit vollständiger Bezahlung überträgt Percelia dem Kunden an allen eigens für ihn erstellten Ergebnissen, insbesondere Quellcode, Vorlagen, Gestaltung und Konfiguration, ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht. Der Kunde darf die Ergebnisse bearbeiten, erweitern und an Dritte weitergeben.
Nicht übertragen werden Rechte an Werkzeugen, Bausteinen und Verfahren, die Percelia unabhängig vom Auftrag entwickelt hat und wiederverwendet, sowie an der eigenen Prüfsoftware. Der Kunde erhält daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht im Rahmen des gelieferten Werks. Enthält das Werk Komponenten Dritter, etwa Open-Source-Bibliotheken, Schriften oder Bildmaterial, gelten deren Lizenzbedingungen; Percelia benennt sie auf Anfrage.
Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm gelieferten Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Logos und Videos, die erforderlichen Rechte hat.
6. Leistungen Dritter: Hosting, Domains, Lizenzen
Hosting, Domains, Zahlungsdienste, Schriftlizenzen und vergleichbare laufende Leistungen Dritter sind nicht im Festpreis enthalten, soweit das Angebot sie nicht ausdrücklich ausweist. Sie werden vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bezogen; Percelia richtet sie auf Wunsch ein. Für Verfügbarkeit, Preise und Bedingungen dieser Dienste haftet Percelia nicht.
7. Prüfleistungen
Percelia lädt die vereinbarten Seiten in einem eigenen Browser, prüft sie in mehreren Analyseschichten (regelbasiert, Tastaturbedienung, KI-gestützte Bewertung, Layout-Anpassung, Accessibility-Baum, dynamisches Verhalten), bewertet jeden Befund mit einem Konfidenzwert, legt unsichere Befunde einer menschlichen Prüfung vor und erstellt daraus Bericht und Konformitätserklärung. Geprüft werden repräsentative Templates und Journeys, nicht jede einzelne URL; der konkrete Umfang wird im Angebot festgelegt.
Der Basis-Check ist eine maschinelle Auswertung ohne menschliche Prüfung und ohne Konformitätserklärung. Das Audit umfasst zusätzlich die vollständige menschliche Prüfung der offenen Fälle und schließt mit einer Konformitätserklärung nach EN 301 549 / VPAT als Entwurf ab, den der Auftraggeber selbst unterzeichnet. Die Erklärung ist eine Selbsterklärung über das eigene Angebot; Percelia erstellt sie aus den gemessenen Funden und den Prüfentscheidungen und bezeugt sie nicht.
Bei reinen Prüfleistungen verändert Percelia nichts an der Website des Kunden. Es wird kein Skript eingebunden; Korrekturen setzt der Kunde selbst um, sofern er nicht zusätzlich eine Umsetzungsleistung nach Ziffer 3 beauftragt. Korrekturvorschläge werden ausschließlich an einer Kopie der Seite in der Umgebung von Percelia verifiziert.
Percelia entwickelt den Dienst weiter. Wesentliche Verringerungen des Leistungsumfangs kündigt Percelia mit angemessener Frist an.
8. Keine Zertifizierung, keine Rechtsberatung
Percelia ist keine notifizierte Stelle und keine Konformitätsbewertungsstelle. Bericht und Konformitätserklärung sind fachliche Bewertungen auf Basis einer dokumentierten Prüfmethodik und dienen dem Kunden als Grundlage seiner eigenen Erklärung. Sie sind kein amtliches Zertifikat, keine Zusicherung der Rechtskonformität und keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Kein automatisiertes Verfahren kann alle Erfolgskriterien der WCAG feststellen. Percelia weist Befunde deshalb mit Konfidenz und Methodik aus und legt ambivalente Fälle einer menschlichen Prüfung vor. Die Verantwortung für die Barrierefreiheit des eigenen Angebots und für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere nach BFSG, BITV und EN 301 549, verbleibt beim Kunden.
Der Bericht gibt den Zustand der geprüften Seiten zum Prüfzeitpunkt wieder. Änderungen am Angebot des Kunden nach der Prüfung sind nicht erfasst.
9. Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde benennt die zu prüfenden Domains, Templates und Journeys sowie eine Ansprechperson.
- Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die Prüfung der genannten Adressen zu beauftragen, also Betreiber ist oder eine entsprechende Erlaubnis des Betreibers hat. Percelia darf eine schriftliche Bestätigung verlangen und die Prüfung bis dahin aussetzen.
- Für Bereiche hinter einem Login stellt der Kunde Testzugänge mit Testdaten bereit, keine Zugänge zu Konten echter Nutzer. Werden entgegen dieser Vorgabe Echtdaten zugänglich gemacht, trägt der Kunde die datenschutzrechtliche Verantwortung dafür.
- Der Kunde informiert die Betreiber vorgelagerter Schutzsysteme (WAF, Bot-Schutz, Rate-Limits), soweit diese den Scan blockieren könnten, und teilt gewünschte Zeitfenster mit.
- Bei Umsetzungsaufträgen liefert der Kunde Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte in verwendbarer Form sowie die erforderlichen Zugänge zu Domain, Hosting und vorhandenen Systemen. Er benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und gibt Rückmeldungen innerhalb von fünf Werktagen.
- Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden. Ruht ein Umsetzungsauftrag länger als 60 Tage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann Percelia den bis dahin erbrachten Teil abrechnen.
10. Durchführung des Scans
Der Scan erzeugt automatisierte Zugriffe auf die geprüften Seiten und damit Last, die in Umfang und Frequenz einem intensiven Besuch entspricht. Percelia beachtet vereinbarte Zeitfenster und Begrenzungen. Der Prüfschritt, der Formulare auslöst, blockiert das Absenden und bricht jede schreibende Anfrage ab, sodass in den Systemen des Kunden keine Daten geschrieben und keine Bestellungen, Registrierungen oder Nachrichten erzeugt werden. Korrekturvorschläge werden ausschließlich an einer Kopie der Seite in unserer eigenen Umgebung verifiziert.
Blockiert der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dienstleister die Zugriffe von Percelia, etwa durch Bot-Schutz, eine Web Application Firewall oder Rate-Limits, und lässt sich die Sperre nicht rechtzeitig aufheben, kommt der betroffene Prüflauf nicht zustande. Wird dies bereits vor der Zahlung erkannt, entsteht keine Zahlungspflicht; tritt die Blockade danach auf, erhält der Kunde die Zahlung für diesen Lauf zurück. Percelia umgeht eine Schutzmaßnahme des Kunden zu keinem Zeitpunkt.
11. Kostenloser Scan
Der auf der Website angebotene kostenlose Scan ist eine unverbindliche Kurzprüfung einer einzelnen Seite mit einem Teil der Prüfschichten. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, begründet keinen Vertrag über ein Audit und keine Ansprüche auf Verfügbarkeit oder Richtigkeit. Percelia kann ihn jederzeit einschränken oder einstellen.
12. Angebot, Vertragsschluss, Preise, Zahlung
Darstellungen auf der Website sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots von Percelia in Textform zustande. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Umsetzungsaufträge werden, soweit im Angebot nichts anderes steht, zu 50 Prozent bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent nach Abnahme abgerechnet; bei Aufträgen unter 1.000 € netto in einer Summe nach Abnahme. Einmalige Audits werden nach Abnahme des Berichts abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist; Monitoring und Wartung werden im Voraus für den vereinbarten Zeitraum abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB); Percelia kann die Leistung nach vorheriger Mahnung aussetzen.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen zwischen Unternehmen in der EU gilt grundsätzlich das Reverse-Charge-Verfahren; der Kunde teilt hierzu seine USt-IdNr. mit.
13. KI-Einsatz und Bestätigungsvorbehalt bei Korrekturvorschlägen
Ein Teil der Bewertung und die Korrekturvorschläge werden mit Unterstützung generativer KI-Modelle erzeugt. Solche Modelle können Fehler machen und unzutreffende Angaben erzeugen. Percelia begrenzt dieses Risiko, indem jeder Vorschlag an einer Kopie der Seite angewendet und mit demselben Prüfverfahren nachgemessen wird, das den Befund erzeugt hat; das Ergebnis dieser Messung wird im Bericht ausgewiesen.
Diese Messung ersetzt nicht die Prüfung im System des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vorschlag vor der Übernahme in sein Template, sein CMS oder seinen Shop fachlich zu prüfen, zu testen und die Auswirkungen auf sein Gesamtsystem zu bewerten. Percelia haftet nicht für Schäden, die aus der ungeprüften Übernahme eines Vorschlags entstehen.
14. Rechte an Bericht und Software
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht, Bericht und Konformitätserklärung für eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, intern weiterzugeben, gegenüber Behörden und Geschäftspartnern vorzulegen und zu veröffentlichen. Die Korrekturvorschläge darf der Kunde uneingeschränkt in seinem Quellcode umsetzen.
An der Prüfsoftware, der Methodik und den Vorlagen behält Percelia sämtliche Rechte. Der Kunde räumt Percelia das Recht ein, die geprüften Inhalte ausschließlich zur Erbringung der Leistung zu verarbeiten. Eine Nutzung von Kundendaten zum Training von KI-Modellen erfolgt nicht.
15. Vertraulichkeit und Referenzen
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Percelia nennt den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.
16. Datenschutz
Soweit Percelia bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, der wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags ist. Einzelheiten zu den Verarbeitungen und Subprozessoren stehen in der Datenschutzerklärung.
17. Verfügbarkeit
Percelia ist um eine hohe Verfügbarkeit des Dashboards bemüht, schuldet aber ohne gesonderte Vereinbarung keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungen und Störungen vorgelagerter Dienstleister sind ausgenommen. Für laufendes Monitoring gilt: Verzögert sich ein geplanter Lauf, wird er nachgeholt.
18. Haftungsbeschränkung
Percelia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Percelia der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die für den betroffenen Auftrag gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für Bußgelder, Abmahnkosten oder Ansprüche Dritter, die daraus entstehen, dass der Kunde festgestellte Barrieren nicht behebt, den Bericht unvollständig umsetzt oder gesetzliche Pflichten unabhängig vom Prüfergebnis verletzt.
19. Freistellung
Der Kunde stellt Percelia von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde die Prüfung von Adressen beauftragt hat, für die er nicht berechtigt war, oder dass er entgegen Ziffer 9 Zugänge zu Konten echter Nutzer bereitgestellt hat. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
20. Laufzeit und Kündigung
Ein Umsetzungsauftrag endet mit der Abnahme nach Ziffer 4. Ein einmaliges Audit endet mit Abnahme des Berichts. Monitoring-Verträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden; bei Jahreslaufzeiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Nach Vertragsende stellt Percelia dem Kunden für 30 Tage den Export seiner Daten und Berichte bereit und löscht danach nach Maßgabe des AVV, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
21. Änderungen dieser Bedingungen
Percelia kann diese AGB mit einer Ankündigung von 30 Tagen in Textform ändern, soweit die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Widerspricht der Kunde innerhalb von 30 Tagen, gilt der Widerspruch als ordentliche Kündigung zum Wirksamwerden der Änderung. Für bereits beauftragte Einzel-Audits gelten die bei Auftragserteilung geltenden Bedingungen fort.
22. Widerrufsrecht für Verbraucher
Dieser Abschnitt gilt nur für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, also für natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken schließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Timon Filipovic, In der Breite 54, 79224 Umkirch, Deutschland, contact@percelia.eu, +49 163 4427640) mittels einer eindeutigen Erklärung, etwa einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitiger Beginn der Arbeiten. Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Wir beginnen vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn Sie das ausdrücklich verlangt haben.
Muster-Widerrufsformular. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück: An Timon Filipovic, In der Breite 54, 79224 Umkirch, contact@percelia.eu. Hiermit widerrufe ich der von mir abgeschlossene Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (…), bestellt am (…), Name des Verbrauchers, Anschrift des Verbrauchers, Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Freiburg im Breisgau. Der AVV geht bei Widersprüchen in Datenschutzangelegenheiten vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Fragen zu diesen Bedingungen richten Sie an contact@percelia.eu.