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Barrierefreiheitserklärung

Stand: 26.07.2026

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website percelia.eu einschließlich aller Unterseiten sowie für das Kunden-Dashboard unter percelia.eu/dashboard.

Percelia richtet sich ausschließlich an Unternehmen und öffentliche Stellen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet uns damit nicht. Wir veröffentlichen diese Erklärung freiwillig: Wer Barrierefreiheit prüft, muss sich am eigenen Maßstab messen lassen.

Angestrebter Standard

Ziel ist die Erfüllung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA und der entsprechenden Anforderungen der EN 301 549.

Stand der Vereinbarkeit

Teilweise vereinbar mit WCAG 2.2 AA. Diese Einstufung ist bewusst zurückhaltend und folgt derselben Regel, die wir auf Kundenprojekte anwenden: „vollständig konform“ behaupten wir erst, wenn auch die urteilsgebundenen Kriterien vollständig menschlich geprüft und dokumentiert sind.

Was gemessen ist: Am 26.07.2026 haben wir die Startseiten aller drei Sprachfassungen sowie die Seiten /de/scan und /de/blog mit unserer eigenen Prüf-Engine bewertet. Die deterministische Prüfschicht (axe-core-Regelsatz plus eigene WCAG-Kontrastberechnung auf dem gerenderten DOM) meldete auf allen geprüften Seiten null Verstöße.

Was noch offen ist: die vollständige, dokumentierte menschliche Prüfung der Kriterien, die eine Bewertung im Einzelfall erfordern, etwa die Sinnhaftigkeit von Alternativtexten, die Vorlesereihenfolge und die Verständlichkeit von Fehlermeldungen. Diese Prüfung läuft fortlaufend; wir aktualisieren die Einstufung, sobald sie abgeschlossen ist.

Bekannte Einschränkungen

  • Berichte und Konformitätserklärungen werden als PDF ausgeliefert. Diese PDFs sind derzeit nicht vollständig strukturell getaggt. Denselben Inhalt stellen wir auf Anfrage als HTML bereit, das den Anforderungen entspricht.
  • Status- und Schweregrad-Kennzeichnungen im Dashboard nutzen Farbe als zusätzliches Signal. Sie sind immer mit Text hinterlegt, die Farbe ist nie die einzige Information.

Ist Ihnen eine weitere Barriere aufgefallen, die hier fehlt, schreiben Sie uns bitte. Wir nehmen sie in diese Liste auf, auch wenn wir sie nicht sofort beheben können.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26.07.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung der oben genannten Seiten mit der Percelia-Engine. Eine Prüfung durch eine unabhängige dritte Stelle hat nicht stattgefunden.

Feedback und Kontakt

Sie erreichen keine Inhalte oder stoßen auf eine Barriere? Schreiben Sie an hello@percelia.eu. Bitte nennen Sie die betroffene Seite und, wenn möglich, die verwendete Technik (Screenreader, Browser, Vergrößerung). Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und nennen dabei einen Termin für die Behebung.

Benötigen Sie einen Inhalt in einer anderen Form, etwa einen Bericht als HTML oder in einfacher Sprache, stellen wir ihn ohne Zusatzkosten bereit.

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die nach dem BFSG zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für unser Angebot gilt das BFSG mangels Verbraucherbezug nicht; unabhängig davon nehmen wir jede Meldung ernst und behandeln sie wie eine Beschwerde nach dem Gesetz.

Warum diese Seite existiert

Wir verkaufen Prüfungen der digitalen Barrierefreiheit. Eine Anbieterin, die dabei ihre eigene Website nicht offenlegt, ist unglaubwürdig. Deshalb steht hier nicht nur, was funktioniert, sondern auch, was noch offen ist. Wie unsere Methodik im Detail arbeitet, steht in der VPAT-Vorlage und im Ratgeber.