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Percelia-Studie 2026 · Europäische Union

Wie barrierefrei ist das Web in der EU wirklich?

12.457 Startseiten in allen 27 EU-Mitgliedstaaten automatisiert geprüft, mit vier unabhängigen, rein Prüfebenen (keine KI beteiligt). Zwei getrennte Stichproben: die Anbieter, die das EU-Gesetz ausdrücklich erfasst, und die lokale Wirtschaft, über die noch niemand nachgemessen hat. Diese Seite zeigt jede Zahl mit ihrer Herleitung und legt die komplette Methodik offen, nicht nur das Ergebnis.

Von Timon Filipovic, Percelia · Veröffentlicht , aktualisiert · Version 1.0.0

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Die erzählenden Kapitel gibt es auch als Audioversion, gelesen von einer künstlichen Stimme. Der Player steht jeweils unter der Kapitelüberschrift.

  • Stichprobe A: EAA-pflichtige Dienstleister (5.300 Seiten)
  • Stichprobe B: lokale Betriebe jeder Branche (7.157 Seiten)
100%
mind. ein automatisch nachweisbarer Verstoß
in beiden Stichproben, über alle 12.457 ausgewerteten Seiten (95%-Konfidenzintervall 99,9-100%)
76,5%
Stichprobe A
76,0%
Stichprobe B
mind. ein kritischer Verstoß
die belastbarere Zahl, und in beiden Stichproben praktisch dieselbe: 76,5% und 76,0%
83,8%
Stichprobe A
95,8%
Stichprobe B
ohne jede Barrierefreiheitserklärung
das gesetzlich vorgeschriebene Pflichtdokument fehlt komplett, nicht nur teilweise: der größte Unterschied zwischen den beiden Stichproben
124
Stichprobe A
87
Stichprobe B
Verstöße pro Seite (Median)
124 bei den EAA-Dienstleistern, 87 bei den lokalen Betrieben, weil kleinere Seiten weniger Elemente haben

Das Wichtigste in Kürze

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Künstliche Stimme, einmal vorproduziert aus dem Text dieses Kapitels. Startet nur, wenn Sie es starten.

  • 12.457 Startseiten in allen 27 EU-Mitgliedstaaten automatisiert geprüft, mit vier unabhängigen, rein Prüfebenen (keine KI beteiligt).
  • Zwei getrennte Stichproben, nie zusammengerechnet: 5.300 ausgewertete Seiten von Anbietern, die das European Accessibility Act erfasst (Stichprobe A), und 7.157 ausgewertete Seiten lokaler Betriebe jeder Branche, vom Restaurant bis zur Kanzlei (Stichprobe B).
  • In beiden Stichproben hatten 100% der ausgewerteten Seiten mindestens einen automatisch nachweisbaren Verstoß, und beide liegen bei der schärferen Zahl fast exakt gleich: 76,5% und 76,0% mit mindestens einem kritischen Verstoß.
  • Auch die häufigsten Fehler sind dieselben: die zehn meistverletzten WCAG-Kriterien sind in beiden Stichproben genau dieselben zehn, nur in leicht anderer Reihenfolge. Das Muster hängt also nicht daran, wie groß eine Firma ist oder ob sie gesetzlich verpflichtet ist.
  • Der größte Unterschied ist kein technischer, sondern ein formaler: Bei 83,8% der EAA-Dienstleister und 95,8% der lokalen Betriebe war überhaupt keine Barrierefreiheitserklärung zu finden, obwohl sie für einen großen Teil von ihnen gesetzlich vorgeschrieben ist. Vollständig ist sie bei 5,8% (A) bzw. 1,2% (B).
  • Bei 22,9% (A) bzw. 25,4% (B) der Cookie-Banner ist kein Bedienelement per Tastatur erreichbar: Tastaturnutzer kommen dann gar nicht erst auf die Seite dahinter.
  • Geprüft wurde nur die Startseite je Anbieter, nicht Warenkorb, Kasse oder Login. Erfahrungsgemäß sitzen dort eher noch mehr Barrieren, siehe „Grenzen dieser Studie“ unten.
  • Alle Ergebnisse sind aggregiert. Keine einzelne Firma wird auf dieser Seite namentlich genannt oder bewertet.

Wen betrifft das eigentlich?

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„Barrierefreiheit“ klingt oft nach einem abstrakten Compliance-Thema. Gemeint sind aber konkrete Menschen, die eine Website aus einem bestimmten Grund nicht bedienen können, obwohl der Inhalt eigentlich für sie gedacht ist.

Laut Eurostat hatte 2024 fast ein Viertel der EU-Bevölkerung ab 16 Jahren, 23,9%, eine Behinderung. Das sind grob 90 Millionen Menschen: keine kleine Randgruppe, sondern ungefähr jede vierte erwachsene Person in der EU. (Quelle: Eurostat, „Population with disability“, Dezember 2025 (Erhebungsjahr 2024))

  • Sehbehinderung oder Blindheit

    brauchen einen Screenreader (liest die Seite laut vor) oder starke Vergrößerung. Scheitern an fehlenden Bildbeschreibungen, falscher Lesereihenfolge oder zu geringem Textkontrast.

  • Motorische Einschränkung

    bedienen eine Seite oft nur über die Tastatur, einen Schalter oder Spracheingabe, nicht mit der Maus. Scheitern an unsichtbaren Fokusrahmen, unerreichbaren Menüpunkten oder Tastaturfallen.

  • Kognitive Beeinträchtigung

    brauchen klare Struktur, verständliche Fehlermeldungen und vorhersehbares Verhalten. Scheitern an unklaren Linktexten oder Statusmeldungen, die nicht angekündigt werden.

  • Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit

    brauchen Untertitel und Transkripte bei Video- und Audio-Inhalten.

Dazu kommen situative und vorübergehende Einschränkungen, die praktisch jeden irgendwann treffen: ein gebrochener Arm, grelles Sonnenlicht auf dem Handy-Display, ein lautes Café ohne Kopfhörer, ein Elternteil mit einem Baby auf dem Arm und nur einer freien Hand. Eine barrierefreie Seite ist in all diesen Situationen robuster, nicht nur für Menschen mit dauerhafter Behinderung.

Zwei Minuten, die den Rest dieser Studie verständlicher machen

Das alles bleibt abstrakt, solange man es nur liest. Auf unseren Beispielseiten können Sie die häufigsten dieser Barrieren selbst ausprobieren: jede einmal als kaputte und einmal als richtige Seite, mit Anleitung, ohne Vorkenntnisse. Wer mit dem Thema noch nichts zu tun hatte, liest die Zahlen weiter unten danach anders, weil aus einem Prozentwert etwas wird, das man am eigenen Rechner gemerkt hat.

Die Barrieren selbst ausprobieren

Zwei Stichproben, zwei Fragen

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Diese Studie besteht aus zwei getrennten Stichproben, und das ist die wichtigste Information, um alle folgenden Zahlen richtig zu lesen. Sie beantworten zwei verschiedene Fragen, und deshalb bekommen sie zwei verschiedene Nenner.

Stichprobe A fragt: Wie steht es bei denen, die das Gesetz ausdrücklich erfasst? Das sind die Branchen, die das European Accessibility Act (EAA) nennt, also Onlinehandel, Banken, Telekommunikation, Personenverkehr, Medien und E-Books, plus der öffentliche Sektor als Referenz.

Stichprobe B fragt: Wie steht es bei der lokalen Wirtschaft, die im Rechtsstreit über Barrierefreiheit nie vorkommt? Das Restaurant an der Ecke, das Familienhotel, die Zwei-Personen-Kanzlei, der Friseur, die Apotheke. Diese Betriebe tauchen in keiner Accessibility-Studie auf, die wir kennen, weil sie in keiner Unternehmensdatenbank stehen, aus der man bequem eine Stichprobe zieht.

  • Wer

    Stichprobe A
    Anbieter in den sieben Branchen, die das EAA erfasst, plus öffentlicher Sektor
    Stichprobe B
    lokale Betriebe jeder Branche: Gastronomie, Übernachtung, Handel, Handwerk, Praxen, Büros
  • Woher die Adressen kommen

    Stichprobe A
    Wikidata, eine öffentlich abfragbare Unternehmensdatenbank
    Stichprobe B
    OpenStreetMap, die offene Weltkarte, über den SPARQL-Endpoint von QLever
  • Gezogen

    Stichprobe A
    7.251 Adressen
    Stichprobe B
    9.999 Adressen
  • Ausgewertet

    Stichprobe A
    5.300 Seiten
    Stichprobe B
    7.157 Seiten
  • Nicht messbar

    Stichprobe A
    1.541 (21,3%)
    Stichprobe B
    2.397 (24,0%)
  • Erhebung

    Stichprobe A
    Nacht vom 27. auf den 28. Juli 2026
    Stichprobe B
    28. und 29. Juli 2026
  • Rechtlich

    Stichprobe A
    im Kern EAA-pflichtig (öffentlicher Sektor: EU-Richtlinie 2016/2102)
    Stichprobe B
    gemischt, ein Teil ausdrücklich ausgenommen, siehe unten

Die eine Regel für alle folgenden Zahlen

A und B werden nirgends zusammengezählt, und zwar aus einem technischen Grund, nicht aus Vorsicht. Zwei Stichproben mit unterschiedlicher Grundgesamtheit und unterschiedlicher Ziehungsformel ergeben zusammengelegt keinen größeren Beweis, sondern einen Nenner, den niemand mehr benennen kann: Der gemeinsame Anteil wäre eine Aussage über „Websites in der EU“ im Gewand einer Aussage über EAA-Konformität.

Deshalb gehört jede Prozentzahl auf dieser Seite sichtbar zu genau einer der beiden Stichproben. Summieren lässt sich nur die Anzahl der gemessenen Seiten (12.457 Startseiten), weil das eine Zählung ist und kein Anteil.

Wichtige rechtliche Einordnung für Stichprobe B: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen des EAA ausdrücklich ausgenommen (Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie 2019/882). Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat (Artikel 3 Nummer 23). Ein erheblicher Teil der Betriebe in Stichprobe B fällt darunter. Wir wissen bei den einzelnen Betrieben nicht, wer die Schwelle überschreitet, und behaupten es auch nicht: Stichprobe B ist ausdrücklich keine Liste von Rechtsverstößen, sondern eine Zustandsmessung. (Quelle: Richtlinie (EU) 2019/882, Artikel 3 und 4 (EUR-Lex))

Warum diese Betriebe trotzdem gemessen gehören: Nach Eurostat sind 99,0% aller Unternehmen der EU-Wirtschaft, 33,2 Millionen Betriebe, Klein- und Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Großunternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten sind 0,2% (rund 55.000 Unternehmen). Wer nur die großen misst, misst also 0,2% der Unternehmen, auch wenn diese über die Hälfte des Umsatzes machen. Und für einen Menschen, der eine Seite nicht bedienen kann, ist es unerheblich, ob der Betrieb dahinter gesetzlich verpflichtet war. (Quelle: Eurostat, Strukturelle Unternehmensstatistik, Dezember 2025 (Bezugsjahr 2024))

Der Nebeneffekt der Trennung ist das eigentlich interessante Ergebnis dieser Studie: Zwei Stichproben, die aus völlig verschiedenen Quellen gezogen wurden, verschiedene Größenklassen abdecken und unterschiedlichen Rechtslagen unterliegen, kommen bei den technischen Kernzahlen fast auf denselben Wert. Das ist ein stärkerer Beleg als jede Einzelzahl, weil ein Messfehler in einer Quelle sich nicht in beiden gleich auswirken würde. Der Abschnitt „Was der Vergleich der beiden Stichproben zeigt“ weiter unten stellt die Werte direkt gegenüber.

Methodik

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Eine Zahl ist nur so glaubwürdig wie ihre Herleitung. Deshalb hier die wichtigsten methodischen Eckpunkte offen erklärt, statt nur das Ergebnis zu zeigen.

Wer wurde geprüft

Stichprobe A: Anbieter, die unter das European Accessibility Act (EAA), das EU-Gesetz hinter dem deutschen BFSG, fallen: Onlinehandel, Banken, Telekommunikation, Personenverkehr, Medien/Streaming und E-Books. Dazu öffentliche Stellen, die einer anderen Rechtsgrundlage unterliegen (EU-Richtlinie 2016/2102) und deshalb überall separat ausgewiesen werden.

Stichprobe B: lokale Betriebe jeder Branche, unabhängig davon, ob sie das EAA erfasst. Kein Betrieb ist in beiden Stichproben, die beiden Adresslisten teilen sich keinen einzigen Hostnamen.

Beide über alle 27 EU-Mitgliedstaaten, weil das EAA für alle 27 gilt. Die Zahl der Seiten pro Land folgt in beiden Stichproben derselben festen, veröffentlichten Formel: ein Sockel von 100 Seiten pro Land plus ein nach Bevölkerung gewichteter Rest (Eurostat-Bevölkerungszahlen, Stand 1. Januar 2024). So bleibt jedes Land einzeln auswertbar, ohne dass die großen Länder die Gesamtzahl dominieren.

Woher die Liste der Websites kommt

Stichprobe A aus Wikidata-Abfragen, einer öffentlichen, frei abfragbaren Datenbank, die Unternehmen nach Land, Branche und, wo verfügbar, Mitarbeiterzahl auflistet. In der deutschen Zelle kommen 77 Onlinehändler aus einer zusätzlich geführten Adressliste dazu, geprüft und gezählt wie alle anderen auch.

Bekannte Verzerrung von Wikidata, offen benannt: Die Datenbank bildet eher Unternehmen ab, die bekannt genug sind, um einen eigenen Eintrag zu haben. Kleine, rein lokale Anbieter sind unterrepräsentiert, in jedem der 27 Länder gleichermaßen. Genau diese Lücke war der Anlass für Stichprobe B: Wikidata ist strukturell erschöpft, für Kroatien listet es über alle Branchen 156 Unternehmen mit Website, für Malta 72. Mehr Adressen gibt die Quelle nicht her, egal wie man abfragt.

Stichprobe B kommt deshalb aus OpenStreetMap, der offenen Weltkarte, abgefragt über den -Endpoint von QLever. Dort steht die Website nicht an einer Firma, sondern an einem Ort auf der Karte, den irgendwer eingetragen hat: an einem Restaurant, einer Bäckerei, einer Praxis. Adressen von Plattformprofilen (Facebook, Booking.com) wurden verworfen, weil das nicht die Website der Firma ist und sie sie auch nicht reparieren könnte, und alle Adressen auf den Origin gekürzt, damit eine Filialseite nicht dieselbe Firma mehrfach in die Liste bringt.

Bekannte Verzerrung von OpenStreetMap, ebenso offen benannt: Ein Betrieb ist nur in der Liste, wenn jemand ihn samt Website eingetragen hat. Die Abdeckung hängt also davon ab, wie aktiv die Kartierer in einer Region sind. Das ist eine andere Verzerrung als bei Wikidata, keine kleinere, und deshalb ist Stichprobe B eine Stichprobe der kartierten lokalen Betriebe, nicht aller.

Wie gezogen wurde

In beiden Stichproben innerhalb jeder Zelle (Land mal Branche) mit einem festen, veröffentlichten , sodass jede Person mit denselben Ausgangsdaten dieselbe Stichprobe exakt nachbauen kann. Einzelne Zellen von Stichprobe A (z. B. Banken in Frankreich) listet Wikidata schlicht dünner, diese Lücke wurde nie aus anderen Ländern aufgefüllt, das hätte die Gewichtung nach Bevölkerung verzerrt. Bei Stichprobe B gab es in keinem Land einen Fehlbestand.

Die Trennung der beiden Stichproben ist im Code strukturell, nicht eine Frage der Disziplin: „lokal“ ist keine der EAA-Branchen, über die die Ziehung für Stichprobe A läuft, sie kann einen Eintrag aus Stichprobe B also gar nicht erreichen. Zusätzlich sind die beiden Adresslisten : Wo ein lokaler Betrieb auf einem Hostnamen sitzt, der schon in der EAA-Liste steht, fliegt er aus Stichprobe B heraus, damit keine Firma zweimal gemessen und zweimal gezählt wird.

Drei Töpfe, kein Verstecken schlechter Fälle

Ausgewertet (5.300 Seiten in Stichprobe A, 7.157 in Stichprobe B): die Seite hat geladen und sieht wie eine echte Homepage aus. Das ist die Basis für jede in dieser Studie genannte Prozentzahl.

Nicht auswertbar (1.541 in A, 2.397 in B): Hostname existiert nicht mehr, TLS-Fehler, Zeitüberschreitung oder Bot-Schutz, es kam gar keine Seite an. Wird als eigene Zahl ausgewiesen, nie stillschweigend weggelassen. Bei Stichprobe B ist der häufigste Grund ein anderer als bei A und für sich schon ein Befund, siehe „Betriebe ohne funktionierende Website“ weiter unten.

Zu dünn (410 in A, 445 in B): die Seite hat geladen, aber mit so wenigen Elementen, dass es keine echte Homepage sein kann (meist ein Cookie-Banner ohne Ausweg oder eine Bot-Schutz-Zwischenseite mit Status 200). Zählt weder als „sauber“ noch als „nicht auswertbar“, sondern wird ausgeschlossen und die Zahl offen ausgewiesen.

Was tatsächlich geprüft wurde: vier Ebenen, keine KI

„Layer“ meint hier schlicht eine von mehreren unabhängigen Prüfmethoden, die dieselbe Seite aus einem anderen Blickwinkel untersuchen:

Regeln
axe-core, der Industriestandard für automatisierte Prüfung (auch in Google Lighthouse verbaut), plus eine eigene Kontrastberechnung, angewendet auf das fertig geladene HTML/CSS, also genau das, was ein Browser tatsächlich anzeigt.
Tastatur
Ein echter Browser drückt Tab, Umschalt-Tab, Enter und Escape und misst, ob jedes bedienbare Element erreichbar ist, einen sichtbaren Fokusrahmen zeigt und nicht in einer Tastaturfalle hängen bleibt.
Anpassungsfähigkeit
Die Seite wird auf 320 Pixel Breite verkleinert (Handy-Größe), der Text auf 200% vergrößert und der Zeilenabstand nach WCAG-Vorgabe erhöht. Gemessen wird, was dabei abgeschnitten wird oder sich überlappt.
Accessibility-Tree
Liest aus, was der Browser selbst einer Screenreader-Software mitteilt (Rollen, Namen, Zustände von Bedienelementen), und findet Lücken, die im sichtbaren Code unsichtbar bleiben.

Beide Stichproben liefen mit derselben Engine-Version und denselben vier Ebenen, sonst wäre der Vergleich zwischen ihnen nichts wert. Bewusst nicht dabei: ein KI-Sichturteil (kostet pro Seite echtes Geld und wäre bei dieser Stichprobengröße nicht mehr planbar gewesen) und die Prüfung von Formularverhalten (jeder Fund dort verlangt ohnehin eine menschliche Prüfung, würde also nichts zur automatisch belegbaren Zahl beitragen). Diese Studie ist deshalb eine Untergrenze, kein vollständiges Audit: der reale Handlungsbedarf ist eher größer als kleiner.

Cookie-Consent

Cookie-Banner wurden zuerst selbst darauf geprüft, ob sie per Tastatur bedienbar sind (dazu ein eigener Abschnitt weiter unten), und danach mit der datensparsamsten verfügbaren Option geschlossen (ablehnen, sonst nur notwendige, sonst akzeptieren), bevor die eigentliche Seite gemessen wurde. Sonst hätte die Studie nur den Cookie-Banner gemessen, nicht die Seite dahinter.

Ist „100%“ nicht übertrieben?

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Eine berechtigte Frage, und sie wird schärfer, wenn dieselbe 100% zweimal dasteht, in zwei unabhängig gezogenen Stichproben. Die ehrlichste Antwort beginnt mit einer Unterscheidung, die die Schlagzeile allein nicht liefert.

„100% hatten mindestens einen Verstoß“ ist eine andere Aussage als „100% sind unbenutzbar“. Ein WCAG-Erfolgskriterium wird über die komplette Seite geprüft, jedes Bild, jeden Link, jeden Button. Eine einzige fehlende Bildbeschreibung irgendwo auf der Seite reicht bereits für „hat einen Verstoß“. Deshalb weist diese Studie zwei Zahlen aus: 100% mit mindestens einem Verstoß der Kategorie „schwer“ (das ist die Einstufung von axe-core, nicht unsere eigene), aber nur 76,5% (Stichprobe A) bzw. 76,0% (Stichprobe B) mit mindestens einem Verstoß der Kategorie „kritisch“. Das ist die belastbarere Zahl, weil sie keinem Schwellenwert-Ermessen unterliegt. Dass beide Stichproben hier auf denselben Wert kommen, obwohl ihre Adressen aus zwei verschiedenen Quellen stammen, ist einer der stabilsten Befunde dieser Studie.

Zur Einordnung: Der WebAIM Million Report, die am längsten laufende unabhängige Studie dieser Art (seit 2019, jährlich, eine Million Homepages weltweit), findet 2026 bei einem einzigen, deutlich schwächeren Prüfverfahren 95,9% der Seiten mit nachweisbaren WCAG-Fehlern. Diese Studie nutzt vier Prüfebenen statt einer. Dass die Zahl hier höher liegt, ist die erwartete Folge einer gründlicheren Prüfung, kein Hinweis auf eine überzogene Methodik. (WebAIM Million 2026)

Verstöße insgesamt nach Schweregrad

Anteil der Einzelfunde je Schweregrad, beide Stichproben
SchweregradA: EAA-DienstleisterB: lokale Betriebe
Kritisch2,9 %3,3 %
Schwer83,8 %84,3 %
Mittel11,1 %10,4 %
Gering2,2 %2,0 %

Die Verteilung oben zählt Einzelfunde, nicht Seiten, und wirkt dadurch schiefer, als sie ist: Kontrast ist mit Abstand der häufigste Fund (siehe unten) und wird von axe-core durchgehend als „schwer“ eingestuft, nie als „kritisch“. Eine Seite mit hundert zu blassen Textstellen erzeugt also hundert „schwere“ Einzelfunde und zieht die gesamte Verteilung nach oben, unabhängig davon, wie schlimm die Seite tatsächlich ist. Die pro Seite gezählte Kritisch-Quote (76,5% und 76,0%) ist von diesem Effekt nicht betroffen. Auffällig ist, wie exakt die beiden Stichproben in dieser Verteilung übereinanderliegen, obwohl ihre absoluten Fundzahlen weit auseinandergehen.

Ein zweiter Grund, warum die absoluten Zahlen (gut zwei Millionen Einzelfunde über beide Stichproben) hoch wirken: Jeder Fund zählt pro Element, nicht pro Seite. Ein Onlineshop mit 200 Produktlinks ohne sichtbaren Fokusrahmen erzeugt 200 Einzelfunde, nicht einen. Die Tabelle unten trennt deshalb zwei unterschiedliche Fragen, für jede Stichprobe getrennt: Wie viele Seiten haben das Problem überhaupt (in Prozent)? Und wie oft kommt es im Schnitt je Seite vor (ein Durchschnittswert, keine zweite Prozentangabe)? Der Vergleich der beiden Ø-Spalten zeigt den Größeneffekt sehr direkt: Die Fehlerarten treffen ähnlich viele Seiten, kommen auf den kleineren Seiten der lokalen Betriebe aber seltener vor. Beim Tastaturzugang etwa 45,8 Vorkommen je Seite in Stichprobe A gegenüber 27,4 in Stichprobe B.

  • Element per Tastatur nicht erreichbar

    Ein Link, Button oder Menüpunkt lässt sich nicht antabben, obwohl er mit der Maus klickbar ist.

    A: betroffene Seiten
    69%
    A: Ø je Seite
    45,8
    B: betroffene Seiten
    58,3%
    B: Ø je Seite
    27,4
  • Text-Hintergrund-Kontrast zu gering

    Das Kontrastverhältnis liegt unter dem WCAG-Schwellenwert (siehe Abschnitt unten).

    A: betroffene Seiten
    95,9%
    A: Ø je Seite
    34,3
    B: betroffene Seiten
    97,3%
    B: Ø je Seite
    32,2
  • Fokussiertes Element wird verdeckt

    Beim Antabben verschwindet das Element ganz oder teilweise hinter einem Sticky-Header oder Overlay.

    A: betroffene Seiten
    69,3%
    A: Ø je Seite
    26,6
    B: betroffene Seiten
    67,7%
    B: Ø je Seite
    16,6
  • Inhalt geht bei 200% Textgröße verloren

    Text wird abgeschnitten oder überlappt, sobald die Schriftgröße auf 200% vergrößert wird.

    A: betroffene Seiten
    57,9%
    A: Ø je Seite
    25,2
    B: betroffene Seiten
    42,4%
    B: Ø je Seite
    13,8
  • Inhalt bricht bei größerem Zeilenabstand

    Wird der Zeilen- und Zeichenabstand nach WCAG-Vorgabe erhöht, geht Inhalt verloren oder überlappt sich.

    A: betroffene Seiten
    56,8%
    A: Ø je Seite
    16,1
    B: betroffene Seiten
    49,2%
    B: Ø je Seite
    11,3
  • Kein sichtbarer Fokusrahmen

    Beim Tabben ist nicht erkennbar, welches Element gerade ausgewählt ist.

    A: betroffene Seiten
    54,3%
    A: Ø je Seite
    14,1
    B: betroffene Seiten
    59,6%
    B: Ø je Seite
    12,6
  • Linktext beschreibt das Linkziel nicht

    Zum Beispiel ein Link, der nur „hier klicken“ oder „mehr“ sagt, ohne Kontext.

    A: betroffene Seiten
    54%
    A: Ø je Seite
    9,2
    B: betroffene Seiten
    64,1%
    B: Ø je Seite
    9,3
  • Sichtbares Label fehlt im technischen Namen

    Spracheingabe („Klicke auf [sichtbarer Text]“) funktioniert dann nicht, weil der Screenreader einen anderen Namen vorliest.

    A: betroffene Seiten
    45,8%
    A: Ø je Seite
    3,5
    B: betroffene Seiten
    33,9%
    B: Ø je Seite
    2

Keiner der vier genutzten Layer trifft ein KI-Urteil. Alle vier sind deterministisch: Jeder Fund lässt sich von jeder Person mit denselben Werkzeugen nachvollziehen und nachprüfen.

Wie viele Verstöße hat eine Seite typischerweise?

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Ein allein verführt zu der Annahme, alle Seiten lägen ungefähr dort. Deshalb hier die komplette Verteilung: Wie viele Seiten liegen in welchem Bereich? Zwei Dinge werden dadurch sichtbar, die die Schlagzeile nicht zeigt. Erstens, es gibt keinen einzigen Ausreißer nach unten, der die 100% trägt: die Seiten mit wenigen Funden sind eine schmale Minderheit, keine große saubere Gruppe. Zweitens, die lokalen Betriebe liegen als ganze Verteilung weiter links, sie haben nicht nur einen niedrigeren Mittelwert.

Verteilung der Verstöße pro Seite, beide Stichproben
Verstöße pro SeiteA: EAA-DienstleisterB: lokale Betriebe
10-256,2 %9,6 %
26-5011,5 %17,7 %
51-10023,1 %28,9 %
101-20030,9 %26,5 %
201-40018,2 %11,6 %
401+10,1 %5,6 %

Die Verteilung beginnt bei 10 und nicht bei 0, und das ist eine Aussage über die Methodik, keine über die Daten: Seiten mit weniger als 10 Funden werden als „zu dünn“ ausgeschlossen, bevor irgendein Anteil berechnet wird (siehe Methodik oben), weil dahinter fast immer eine Cookie-Wand oder eine Bot-Schutz-Seite steckt und keine echte Homepage. Eine leere Null-Säule hier würde also behaupten, wir hätten nach sauberen Seiten gesucht und keine gefunden. Die genauere Aussage ist: keine der ausgewerteten Seiten hatte weniger als 10 Funde, und was weniger hatte, wurde gar nicht als Messung gezählt.

Wie wir Kontrast berechnen

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Kontrast ist der mit Abstand häufigste Fund dieser Studie, und zwar in beiden Stichproben nahezu gleich häufig: 95,9% der EAA-Dienstleister und 97,3% der lokalen Betriebe sind betroffen. Naheliegende Frage: Ab wann ist ein Kontrast wirklich schlecht, und ist Rot auf Rot automatisch schlechter als Rot auf Weiß?

Die Formel kommt nicht von uns, sie steht wortwörtlich im WCAG-Standard (Kriterium 1.4.3) und wird von jedem gängigen Prüfwerkzeug verwendet, auch von den Chrome-Entwicklertools. Aus jeder Farbe wird zunächst die relative Luminanz berechnet, ein Helligkeitswert zwischen 0 (Schwarz) und 1 (Weiß), der Grün stärker gewichtet als Blau, weil das menschliche Auge Grün heller wahrnimmt. Aus den zwei Luminanzwerten von Text und Hintergrund ergibt sich ein Kontrastverhältnis zwischen 1:1 (kein Unterschied) und 21:1 (Schwarz auf Weiß).

Entscheidend: Die Formel kennt keine Farbfamilie. Es zählt einzig der Helligkeitsabstand zwischen Text- und Hintergrundfarbe, nicht wie „rot“, „blau“ oder „grün“ beide aussehen. Zwei verschiedene Rottöne mit ähnlicher Helligkeit können ebenso durchfallen wie zwei verschiedene Blautöne, während dieselbe dunkle Hintergrundfarbe mit der richtigen Textfarbe klar besteht. Nebeneffekt: Wer Farben nicht wie üblich unterscheidet (z. B. Rot-Grün-Schwäche, betrifft rund 1 von 12 Männern), profitiert von einem guten Kontrastwert genauso, weil der einzige geprüfte Unterschied Helligkeit ist, nicht Farbton. Eine gesonderte Simulation von Farbfehlsichtigkeit ist in dieser Studie trotzdem nicht enthalten, siehe „Grenzen dieser Studie“.

Nachgerechnet mit der echten Formel, mit einer echten Vorschau statt nur Hex-Codes, drei Beispiele mit demselben Dunkelrot als Hintergrund oder Nachbarfarbe:

Nachgerechnet mit der echten Formel, mit einer echten Vorschau statt nur Hex-Codes, drei Beispiele mit demselben Dunkelrot als Hintergrund oder Nachbarfarbe:
Mittelrot (#C0392B) auf Dunkelrot (#7A1F1F)
1,89:1durchgefallen
Hellrot (#F28B82) auf Weiß (#FFFFFF)
2,39:1durchgefallen
Weiß (#FFFFFF) auf demselben Dunkelrot (#7A1F1F)
10,28:1bestanden
Fall
FallMindestverhältnis (WCAG AA)
Normaler Fließtext4,5:1
Großer Text (ab 24px, oder ab 18,66px fett)3:1
Nicht-Text-Elemente (Icons, Rahmen von Eingabefeldern)3:1

Diese Schwellenwerte sind keine eigene Setzung von uns, sondern der Wortlaut von WCAG 2.1, auf den sowohl das BFSG als auch die EN 301 549 verweisen. Wer das Ergebnis anzweifelt, zweifelt die Norm selbst an, nicht unsere Berechnung.

Ergebnisse nach Land

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Ein Ergebnis vorweg, das die Tabelle unten nicht mehr zeigen muss: In allen 27 Mitgliedstaaten und in beiden Stichproben liegt der Anteil der Seiten mit mindestens einem Verstoß bei 100%. Es gibt kein Land, in dem die Frage „wird überhaupt etwas gefunden“ anders ausfällt, also hat diese Spalte 54 identische Zellen und ist unten weggelassen. Was sich zwischen den Ländern unterscheidet, ist die Anzahl der Verstöße pro Seite.

A: EAA-Dienstleister

Zeigen oder tippen Sie auf ein Land, um seine Werte zu sehen.

Median-Verstöße pro Seite, nach Land

61,5170

B: lokale Betriebe

Zeigen oder tippen Sie auf ein Land, um seine Werte zu sehen.

Median-Verstöße pro Seite, nach Land

67112

Zeigen oder tippen Sie auf ein Land, um seine Werte zu sehen. Jede Karte hat ihre eigene Farbskala, weil die beiden Stichproben in verschiedenen Wertebereichen liegen: Gleiche Farbe in beiden Karten heißt nicht gleicher Wert. Kleine Staaten wie Malta, Luxemburg oder Zypern sind kaum zu erkennen, alle 27 Länder stehen exakt in der Tabelle darunter.

Die Spannweite ist in Stichprobe A deutlich größer (Median 61,5 in Malta bis 170 in Griechenland) als in Stichprobe B (67 in Schweden bis 112 in Rumänien). Das passt zur Erklärung, die sich durch die ganze Studie zieht: Bei den EAA-Dienstleistern hängen große Konzernseiten und kleine nationale Anbieter im selben Topf, während lokale Betriebe europaweit ähnlich große, ähnlich gebaute Seiten haben. In 25 der 27 Länder liegt der Median der lokalen Betriebe unter dem der EAA-Dienstleister desselben Landes.

  • A: EAA-Dienstleister
  • B: lokale Betriebe
Alle 27 EU-Staaten im Detail, beide Stichproben
A: EAA-DienstleisterB: lokale Betriebe
LandAusgewertetMedian VerstößeAusgewertetMedian Verstöße
Griechenland83
170
182
102,5
Italien548
143
765
84
Deutschland1.005
134
1.098
69
Polen368
131
486
89
Bulgarien104
128
136
101,5
Spanien431
127
593
98
Slowenien30
126,5
98
101,5
Frankreich609
126
879
104
Rumänien153
125
292
112
Ungarn99
125
180
80
Österreich154
122,5
188
83,5
Slowakei125
121
130
93,5
Portugal98
119,5
198
102
Litauen51
117
104
95,5
Kroatien76
116,5
116
107
Belgien149
114
195
73
Niederlande282
113,5
301
80
Irland68
113,5
114
78
Lettland49
112
94
109,5
Tschechien203
109
198
87,5
Dänemark145
104
129
71
Zypern35
103
76
90,5
Finnland138
102
155
78
Luxemburg47
99
78
76,5
Schweden185
96
199
67
Estland41
87
96
88
Malta24
61,5
77
92

Jeder Länderwert trägt in den Downloads ein 95%-Konfidenzintervall, das nur die Stichproben-Unsicherheit innerhalb dieses Landes abbildet, nicht die Verzerrung der Quelle (siehe Methodik oben). Wichtig bei den kleinen Ländern: Bei Zypern, Malta oder Luxemburg stehen manchmal unter hundert ausgewertete Seiten hinter einem Wert, die Untergrenze des Intervalls sinkt dort bis auf 86,2%. Die Balkenlänge in der Tabelle ist über beide Stichproben gleich skaliert, damit sich die Spalten direkt vergleichen lassen.

Ergebnisse nach Branche (Stichprobe A)

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Die sieben Branchen, die das EAA erfasst, plus der öffentliche Sektor als Referenz (er unterliegt einer anderen Rechtsgrundlage, der EU-Richtlinie 2016/2102, nicht dem EAA). Dieser Abschnitt gilt nur für Stichprobe A: In Stichprobe B gibt es diese sieben Branchen nicht, dort ist die Branche eine ganz andere Größe (Restaurant, Bäckerei, Kanzlei) und bekommt deshalb ihren eigenen Abschnitt direkt darunter.

  • Onlinehandel148 · 2004 geprüft
  • Banken & Zahlungsdienste136,5 · 548 geprüft
  • Medien & Streaming133 · 657 geprüft
  • Telekommunikation127,5 · 188 geprüft
  • E-Books107 · 470 geprüft
  • Personenverkehr102 · 783 geprüft
  • Öffentlicher Sektor81,5 · 650 geprüft

Der öffentliche Sektor ist zum Vergleich mit aufgeführt, fällt aber nicht unter das EAA, sondern unter die ältere EU-Richtlinie 2016/2102. Er hat mit Median 81,5 Verstößen pro Seite den niedrigsten Wert aller Sektoren, aber „niedriger als der Rest“ heißt hier nicht „gut“.

Die lokale Wirtschaft im Detail (Stichprobe B)

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Hier steht, was in keiner anderen Accessibility-Studie steht, die wir kennen: die Barrierefreiheit der ganz normalen lokalen Wirtschaft. Nicht Konzerne, nicht Banken, nicht Behörden, sondern 7.157 ausgewertete Startseiten von Restaurants, Hotels, Läden, Handwerksbetrieben, Praxen und Büros aus allen 27 Mitgliedstaaten.

Für die Messung ist die Branche gleichgültig: Ein WCAG-Kriterium interessiert sich nicht dafür, was eine Firma verkauft. Für die Deutung ist sie es nicht, denn hier zeigt sich der klarste Zusammenhang der ganzen Studie, und er hat mit Sorgfalt weniger zu tun als mit Umfang.

Median-Verstöße pro Seite nach Branchengruppe, Stichprobe B
BranchengruppeMedian Verstöße pro SeiteAusgewertetmit kritischem Fund
Einzelhandel
105
2.44177,6 %
Sonstige Einrichtungen (Tankstelle, Fahrschule, Bank-Filiale)
102
20978,9 %
Büros und freie Berufe (Kanzlei, Makler, IT, Versicherung)
99
88678,0 %
Freizeit und Sport
90
18570,3 %
Gesundheit (Praxis, Apotheke, Klinik, Tierarzt)
88
48370,2 %
Übernachtung (Hotel, Pension, Campingplatz, Ferienwohnung)
85
1.11879,0 %
Handwerk
69
29372,4 %
Gastronomie (Restaurant, Café, Imbiss, Bar)
67
1.54273,2 %

Das Muster ist eindeutig, und es ist kein Sorgfaltsranking: Vorne stehen die Branchen mit funktionsreichen Seiten, hinten die mit einfachen. Ein Einzelhändler mit Onlineshop, Filialsuche und Produktkatalog hat schlicht mehr Bedienelemente, an denen ein Fehler entstehen kann, als ein Restaurant mit Speisekarte und Kontaktformular. Die Quote der Seiten mit mindestens einem kritischen Fund ist dagegen in allen acht Gruppen ähnlich hoch (70,2% bis 79,0%): Der Unterschied liegt in der Menge der Funde, nicht darin, ob es schwerwiegende gibt.

Nach einzelnen Gewerken

Dasselbe noch einmal auf der Ebene der einzelnen Gewerke, weil dort greifbarer wird, worum es geht. Vom Friseursalon mit einer Seite Text bis zum Supermarkt mit Prospekt, Filialfinder und Angebotsdatenbank:

Median-Verstöße pro Seite nach Gewerk, Stichprobe B
BranchengruppeMedian Verstöße pro SeiteAusgewertetmit kritischem Fund
Supermarkt
144
7584,0 %
Immobilienmakler
135
10287,3 %
Möbelhaus
134
6984,1 %
Autohaus
129
11081,8 %
Bekleidungsgeschäft
127
16581,8 %
Fahrradladen
122
7078,6 %
Apotheke
106
6068,3 %
Campingplatz
99
14877,0 %
Optiker
98
6173,8 %
Fitnessstudio
97
6672,7 %
Firmenbüro (Branche nicht näher erfasst)
92
35977,2 %
IT-Dienstleister
89
6081,7 %
Hotel
89
51882,8 %
Sportzentrum
85
10769,2 %
Kosmetikstudio
79
6384,1 %
Ferienwohnung
76
9574,7 %
Imbiss und Schnellrestaurant
75
17175,4 %
Pension und Gästehaus
75
24074,6 %
Bäckerei
74,5
8275,6 %
Café
74
21569,8 %
Kfz-Werkstatt
70
12472,6 %
Bar
69
6674,2 %
Restaurant
64
98773,3 %
Ferienhaus
63,5
6473,4 %
Kneipe
54
6473,4 %
Friseur
47
8766,7 %

Aufgeführt sind nur Gewerke mit mindestens 60 ausgewerteten Seiten, damit hinter jeder Zeile eine belastbare Anzahl steht und nicht drei Zufallsfunde. Der Abstand zwischen Supermarkt (Median 144) und Friseur (Median 47) ist der Größeneffekt in seiner deutlichsten Form: Es ist derselbe Faktor drei, der auch zwischen Ketten und Einzelbetrieben liegt.

Einzelbetrieb oder Kette?

OpenStreetMap erlaubt eine Größenangabe, die keine Unternehmensdatenbank so vollständig liefert: Wie viele erfasste Standorte teilen sich eine Website? Ein Standort ist ein Einzelbetrieb, dreißig sind eine Kette. Das ist eine Zählung von Betriebsstätten und keine von Beschäftigten, sagt also nichts über die Mitarbeiterzahl, aber es trennt das Familienhotel zuverlässig von der Hotelgruppe.

Median-Verstöße pro Seite nach Zahl der Betriebsstätten, Stichprobe B
BetriebsstättenMedian Verstöße pro SeiteAusgewertetmit kritischem Fund
Mehr als fünf Standorte (Kette)
216,5
3090,0 %
Zwei bis fünf Standorte
98
62274,6 %
Ein Standort (Einzelbetrieb)
86
6.50576,1 %

Die 30 Ketten in dieser Stichprobe haben mit Median 216,5 Verstößen pro Seite zweieinhalb Mal so viele wie die 6.505 Einzelbetriebe (Median 86). Bei nur 30 Ketten ist das ein Hinweis und kein belastbarer Anteil, die Richtung ist aber dieselbe wie bei der Unternehmensgröße in Stichprobe A, gemessen an einer völlig anderen Größenangabe. Und die Quote der Seiten mit kritischem Fund liegt bei den Ketten mit 90,0% am höchsten: Mehr Umfang heißt hier nicht nur mehr Kleinkram.

Betriebe ohne funktionierende Website

Ein Befund, der gar nicht aus der Barrierefreiheitsprüfung kommt, sondern davor liegt: Bei 822 der 9.999 Adressen in Stichprobe B (8,2% aller Adressen) ließ sich der Hostname überhaupt nicht mehr auflösen. Der Betrieb ist auf der Karte eingetragen, die Website dazu existiert nicht mehr. In Stichprobe A trifft das nur 191 von 7.251 Adressen (2,6%).

Das ist ein Größeneffekt der anderen Art: Wer eine Domain aufgibt, ohne die Karteneinträge zu pflegen, ist typischerweise ein kleiner Betrieb, und die Website war typischerweise nie zentral für das Geschäft. Für diese Studie ist der Fall ein Nichtergebnis, es gab nichts zu messen. Für die Einordnung ist er wichtig: Die lokale Wirtschaft ist im Netz nicht nur schwerer zugänglich, sie ist teilweise gar nicht mehr da.

Auch bei den übrigen nicht messbaren Fällen gilt: Wir umgehen keinen Bot-Schutz und zählen jeden nicht messbaren Fall als eigene Zahl aus, statt ihn stillschweigend weglassen. Die vollständige Aufschlüsselung nach Grund steht in beiden Downloads.

Macht die Unternehmensgröße einen Unterschied?

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Vorab die Einschränkung, die diesen Vergleich einordnet: Wikidata nennt nur bei rund 580 der 5.300 Firmen überhaupt eine Mitarbeiterzahl, beim Rest ist die Größe schlicht unbekannt. „Groß“ und „klein“ beruhen also auf kleinen Teilstichproben (293 bzw. 66 Firmen), nicht auf der gesamten Studie.

Innerhalb dieser Teilstichproben zeigt sich kaum ein Unterschied, und wenn, dann in eine unerwartete Richtung: Große Unternehmen (1.000+ Mitarbeitende) haben mit Median 154 Verstößen pro Seite eher mehr Funde als kleine (unter 50 Mitarbeitende, Median 138,5), nicht weniger. Naheliegende Erklärung: Größere Seiten haben mehr Elemente und mehr interaktive Bausteine, also mehr Angriffsfläche für Einzelfunde, nicht zwingend weniger Sorgfalt.

  • Groß (1.000+ Mitarbeitende)Median 154 · 293 geprüft
  • Mittel (50-999 Mitarbeitende)Median 152 · 218 geprüft
  • Klein (unter 50 Mitarbeitende)Median 138,5 · 66 geprüft
  • Unbekannt (keine Angabe in der Quelle)Median 121 · 4723 geprüft

Stichprobe B bestätigt diesen Zusammenhang unabhängig, und das ist methodisch der wertvollste Teil: Dort ist die Größe nicht die Mitarbeiterzahl aus Wikidata, sondern die Zahl der Betriebsstätten aus OpenStreetMap, also eine völlig andere Messgröße aus einer völlig anderen Quelle. Sie zeigt in dieselbe Richtung, nur stärker (Ketten Median 216,5 gegenüber Einzelbetrieben 86). Zwei unabhängige Datenquellen, zwei unterschiedliche Größenmaße, dasselbe Ergebnis: Große Auftritte haben mehr Barrieren, nicht weniger. Wer daraus „kleine Betriebe machen es besser“ liest, liest es falsch, denn auch bei den kleinsten Betrieben liegt der Anteil mit mindestens einem kritischen Fund bei über 76%. Die kleine Seite ist nicht sorgfältiger gebaut, sie ist kleiner.

Barrierefreiheitserklärung

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Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein eigenständiges Pflichtdokument (nicht dasselbe wie „die Seite ist barrierefrei“), das erklärt, wie barrierefrei ein Angebot ist, welche Inhalte davon ausgenommen sind und wie man Barrieren melden kann. Anders als die technischen WCAG-Funde oben ist das kein Schwellenwert-Urteil, sondern eine binäre Prüfung: existiert das Dokument, und enthält es die vorgeschriebenen Angaben? Hier gehen die beiden Stichproben am weitesten auseinander, deutlicher als bei jedem technischen Befund.

  • A: EAA-Dienstleister
  • B: lokale Betriebe
Barrierefreiheitserklärung: Ergebnis je Stichprobe
Ergebnis der PrüfungA: EAA-DienstleisterB: lokale Betriebe
Vollständig5,8 %1,2 %
Unvollständig10,3 %2,8 %
Fehlt komplett83,8 %95,8 %

Nicht prüfbar: 7 (A), 16 (B)

Bei den lokalen Betrieben veröffentlichen 3,9% überhaupt etwas (282 von 7.157 Seiten), gegenüber 16,1% bei den EAA-Dienstleistern, und vollständig ist die Erklärung nur bei 1,2% gegenüber 5,8%. Das ist erwartbar und trotzdem der Befund mit den unmittelbarsten Folgen: Ein Dokument zu schreiben ist die eine Aufgabe auf dieser ganzen Seite, für die man keinen Entwickler braucht. Die Zahlen der beiden Stichproben sind hier nur eingeschränkt vergleichbar, denn wer als Kleinstunternehmen Dienstleistungen anbietet, ist von der EAA-Pflicht ausgenommen (siehe „Zwei Stichproben, zwei Fragen“ oben) und schuldet die Erklärung dann auch nicht. Die Spalte für Stichprobe B ist daher als Zustandsbeschreibung zu lesen, nicht als Verstoßquote.

Am häufigsten fehlen diese Pflichtangaben in den unvollständigen Erklärungen. Die beiden Spalten haben sehr unterschiedliche Nenner (546 unvollständige Erklärungen in Stichprobe A, 199 in Stichprobe B), deshalb steht der Nenner im Spaltenkopf: Anteilig fehlen die Angaben in Stichprobe B eher häufiger, nicht seltener.

Am häufigsten fehlen diese Pflichtangaben in den unvollständigen Erklärungen. Die beiden Spalten haben sehr unterschiedliche Nenner (546 unvollständige Erklärungen in Stichprobe A, 199 in Stichprobe B), deshalb steht der Nenner im Spaltenkopf: Anteilig fehlen die Angaben in Stichprobe B eher häufiger, nicht seltener.
Fehlende PflichtangabeA: Anzahlvon 546B: Anzahlvon 199
Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte, mit Begründung490183
Hinweis auf das Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren469169
Datum der Erstellung oder letzten Überprüfung334113
Aussage, wie weit das Angebot die Anforderungen erfüllt23864
Kontaktweg für Rückmeldungen zu Barrieren11929

Eine fehlende Erklärung ist kein Kavaliersdelikt: In Frankreich drohen dafür bis zu 25.000 Euro Bußgeld, unabhängig von einer eventuell zusätzlichen Strafe für die unzugängliche Seite selbst (bis zu 50.000 Euro). Im Juli 2025 mahnte die französische Regulierungsbehörde Arcom deshalb unter anderem die Supermarktkette Auchan ab, auch wegen einer fehlenden Erklärung. (Quelle: Droit Pluriel, Juli 2025)

Häufigste WCAG-Kriterien

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WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) ist der internationale Standard, auf den sich sowohl das BFSG als auch die EN 301 549 stützen. Jedes „Erfolgskriterium“ ist eine einzelne, prüfbare Anforderung. Die folgende Tabelle zeigt, welche am häufigsten verletzt wurden, für beide Stichproben, mit Link zur ausführlichen Erklärung.

Häufigste WCAG-Kriterien
WCAG-ErfolgskriteriumStufeA: betroffenB: betroffen
1.4.3 Contrast (Minimum)AA95,9%97,3%
4.1.2 Name, Role, ValueA84,4%83,8%
2.1.1 KeyboardA69,5%58,9%
2.4.11 Focus Not Obscured (Minimum)AA69,3%67,7%
1.4.4 Resize TextAA65,9%55,2%
1.4.12 Text SpacingAA57%49,4%
2.4.7 Focus VisibleAA54,3%59,6%
2.4.4 Link Purpose (In Context)A54,1%64,2%
1.3.1 Info and RelationshipsA46,8%43,3%
2.5.3 Label in NameA45,8%33,9%

Der eigentliche Befund dieser Tabelle steckt nicht in den einzelnen Werten, sondern darin, dass es eine Tabelle ist und keine zwei: Die zehn häufigsten Kriterien sind in beiden Stichproben genau dieselben zehn, nur in leicht anderer Reihenfolge. Ein Konzern mit hundert Entwicklern und ein Landgasthof mit einer Website vom Neffen scheitern an denselben zehn Anforderungen. Das spricht dafür, dass die Ursache nicht im Budget liegt, sondern in den Werkzeugen, Vorlagen und Baukästen, mit denen praktisch alle arbeiten: Was das Standard-Theme falsch macht, machen alle falsch, die es einsetzen.

Was der Vergleich der beiden Stichproben zeigt

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Beide Stichproben stehen jetzt einzeln da. Hier stehen sie nebeneinander, und das ist der Teil, für den die Trennung überhaupt gemacht wurde: Es gibt keine gemeinsame Prozentzahl, aber es gibt einen Vergleich, und der ist aussagekräftiger als jede Einzelzahl.

Der Grund ist ein methodischer. Die beiden Stichproben teilen kein Verzeichnis, keine Branche, keine Größenklasse und keine Rechtslage, sie teilen nur die Prüf-Engine. Wenn beide bei einer Kennzahl fast denselben Wert zeigen, ist ein Fehler in einer der Adressquellen als Erklärung praktisch ausgeschlossen: Er müsste sich in zwei unabhängigen Quellen identisch auswirken. Umgekehrt ist jede Kennzahl, bei der die beiden weit auseinanderliegen, ein Hinweis darauf, dass hier tatsächlich die Art des Unternehmens den Unterschied macht und nicht der Zufall der Ziehung.

Fast identisch: das technische Grundmuster

  • A: EAA-Dienstleister
  • B: lokale Betriebe
Kennzahlen, in denen beide Stichproben nahezu übereinstimmen
KennzahlA: EAA-DienstleisterB: lokale Betriebe
mind. ein Verstoßdie Schlagzeilenzahl100,0 %100,0 %
mind. ein kritischer Verstoßdie belastbarere Zahl76,5 %76,0 %
Kontrast zu gering (1.4.3)der häufigste Einzelfund95,9 %97,3 %
Name/Rolle/Wert fehlerhaft (4.1.2)Bedienelemente ohne technischen Namen84,4 %83,8 %
Fokus wird verdeckt (2.4.11)WCAG 2.2, oft ein Sticky-Header69,3 %67,7 %
Anteil schwerer Funde an allen FundenVerteilung der Schweregrade83,8 %84,3 %

Sechs Kennzahlen, zwei unabhängige Stichproben, praktisch dieselben Werte. Barrierefreiheit im Web ist damit kein Problem einer Branche und keines einer Unternehmensgröße: Es ist der Normalzustand des gesamten europäischen Webs, oben wie unten. Das ist die Aussage, die eine Stichprobe allein nicht tragen könnte.

Deutlich verschieden: Umfang, Pflichtdokument, Erreichbarkeit

Kennzahlen, in denen sich die beiden Stichproben unterscheiden
KennzahlA: EAA-DienstleisterB: lokale Betriebe
ohne jede Barrierefreiheitserklärungdas Pflichtdokument fehlt komplett83,8 %95,8 %
veröffentlicht überhaupt eine Erklärungvollständig oder unvollständig16,1 %3,9 %
Cookie-Banner ohne Tastaturzugangbezogen auf die Seiten mit Banner22,9 %25,4 %
Cookie-Banner ohne Dialog-Rollebezogen auf die Seiten mit Banner34,1 %47,6 %
Hostname existiert nicht mehrbezogen auf alle gezogenen Adressen2,6 %8,2 %
Seiten mit mehr als 200 Verstößender Größeneffekt in einer Zahl28,3 %17,2 %

Die Unterschiede folgen alle einem Muster, und es ist nicht „die einen sind sorgfältiger als die anderen“. Wo Umfang gemessen wird, liegen die großen Anbieter höher, weil sie mehr Seite haben. Wo Formalien gemessen werden, liegen die lokalen Betriebe schlechter, weil ihnen die Rechtsabteilung fehlt, die ein Pflichtdokument erstellt (und ein Teil von ihnen es auch nicht schuldet). Und wo Fremdbausteine gemessen werden, das Cookie-Fenster, liegen die lokalen Betriebe schlechter, weil sie nehmen müssen, was der Baukasten liefert. Für den Nutzer, der die Seite nicht bedienen kann, ist die Ursache allerdings gleichgültig.

Einordnung: was es schon gibt

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Diese Studie steht nicht allein. Fünf weitere, unabhängig nachprüfbare Untersuchungen zum selben Thema, mit ihren jeweiligen Lücken. Auffällig: die meisten davon sind national statt EU-weit, weil groß angelegte, EU-weite Vergleichsstudien schlicht selten sind, nicht weil Deutschland das relevanteste Land wäre.

  • WebAIM Million 2026

    Umfang
    1 Million Homepages weltweit, ein Prüfverfahren, seit 2019 jährlich
    Kernbefund
    95,9% mit nachweisbaren WCAG-Fehlern, Ø 56,1 Fehler pro Seite
    Lücke, die bleibt
    nicht EU-spezifisch, nur eine Prüfebene, keine rechtliche EU-Einordnung
  • Digital Trust Index 2026 (Craftzing)

    Umfang
    326.250 Homepages in 18 EU-/EWR-Staaten, ein automatisiertes Prüfverfahren (axe-core)
    Kernbefund
    91,45% mit mindestens einem WCAG-Fehler
    Lücke, die bleibt
    nur 18 der 27 EU-Staaten, nur eine Prüfebene, Herausgeber verkauft selbst Accessibility-Beratung (offen vergleichbar mit unserem eigenen Interessenkonflikt unten)
  • DataPulse / Buzzmatic, November 2024

    Umfang
    2.446 deutsche Online-Shops
    Kernbefund
    99% nicht bereit für die BFSG-Anforderungen
    Lücke, die bleibt
    nur Deutschland, nur Onlinehandel, einmalige Momentaufnahme
  • Aktion Mensch, 3. Testbericht 2025

    Umfang
    Top-500-Websites Deutschlands, 65 vollständige Checkout-Strecken im Detail geprüft
    Kernbefund
    nur rund ein Drittel zumindest teilweise barrierefrei, nur 20 von 65 komplett per Tastatur bedienbar
    Lücke, die bleibt
    kleine Detailstichprobe (65), Deutschland-fokussiert
  • EU-Richtlinie 2016/2102, Monitoring 2022-2024

    Umfang
    je EU-Mitgliedstaat separat berichtet, amtliche Methodik
    Kernbefund
    methodisch belastbar, aber nur für den öffentlichen Sektor
    Lücke, die bleibt
    sagt nichts über die vom EAA erfassten privaten Unternehmen aus

Zwei Lücken schließt diese Studie. Erstens eine EU-weite Messung der privaten Wirtschaft unter dem EAA, mit mehr als einer Prüfebene, über alle 27 Mitgliedstaaten hinweg. Zweitens, und das ist die größere: Keine der oben genannten Untersuchungen misst die lokale Wirtschaft. Alle arbeiten mit Top-Listen, Traffic-Rankings oder Branchenverzeichnissen, und in denen kommt der Landgasthof nicht vor. Stichprobe B ist unseres Wissens die erste EU-weite Messung der Barrierefreiheit lokaler Betriebe, und sie ist nur möglich, weil OpenStreetMap eine Adressquelle liefert, die nicht nach Bekanntheit sortiert ist.

Grenzen dieser Studie

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  • Nur die Startseite: Kategorie-, Produkt-, Checkout- und Login-Seiten wurden nicht geprüft. Erfahrungsgemäß sitzen dort die kritischsten Barrieren.
  • Verzerrung von Wikidata (Stichprobe A): bekanntere Unternehmen sind über-, kleine und rein lokale Anbieter unterrepräsentiert. Genau deshalb gibt es Stichprobe B, aber sie behebt die Verzerrung von A nicht, sie ergänzt sie um eine zweite Perspektive mit ihrer eigenen Verzerrung.
  • Verzerrung von OpenStreetMap (Stichprobe B): Ein Betrieb ist nur in der Liste, wenn jemand ihn samt Website in die Karte eingetragen hat. Regionen mit aktiveren Kartierern sind überrepräsentiert. Die Werte gelten für kartierte lokale Betriebe, nicht für alle.
  • Größe in Stichprobe B ist eine Zählung von Standorten, nicht von Beschäftigten: Ein Betrieb mit einem Standort und 60 Angestellten steht dort neben einem mit einem Standort und zwei Angestellten.
  • Rechtliche Zuordnung in Stichprobe B ist offen: Wir wissen nicht, welche dieser Betriebe unter das EAA fallen und welche unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme, und wir behaupten es nicht. Die Werte sind Zustandsbeschreibung, keine Verstoßquote.
  • Kein KI-Layer: Sinnhaftigkeit von Alt-Texten, Plausibilität der Lesereihenfolge oder Kontrast auf Bildern wurden nicht geprüft. Der reale Wert ist deshalb eher höher als niedriger. Im einzelnen Audit arbeiten wir anders als in dieser Studie: Dort läuft eine KI-Ebene zusätzlich mit, und jeder Fall, der nicht eindeutig ist, wird von einem Menschen bestätigt, bevor er im Bericht steht. Für die Studie blieb beides bewusst aus, damit jede Zahl hier ohne Ermessen nachrechenbar ist.
  • Stichprobe der Quelle, nicht der Grundgesamtheit: Alle Prozentwerte gelten für die jeweils gezogene Stichprobe aus einer öffentlich nachvollziehbaren, aber verzerrten Quelle, nicht automatisch für „alle Unternehmen“ eines Landes.
  • Momentaufnahme: Stichprobe A erhoben in der Nacht vom 27. auf den 28. Juli 2026, Stichprobe B am 28. und 29. Juli 2026. Websites ändern sich laufend.
  • Die 95%- bilden nur die Stichproben-Unsicherheit ab, nicht die Verzerrung der Quelle.

Was auf dem Spiel steht

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Die Zahlen oben beschreiben einen Zustand. Warum jemand daran etwas ändern sollte, sagen sie noch nicht. Dafür gibt es zwei Gründe, und sie gelten unabhängig voneinander: Der eine betrifft Menschen, die eine Seite heute nicht benutzen können. Der andere betrifft Unternehmen, für die daraus seit dem 28. Juni 2025 eine Rechtspflicht mit Aufsicht geworden ist.

Für die Menschen, die vor der Seite sitzen

Eine nicht bedienbare Website ist für Betroffene selten ein Ärgernis und meistens ein Abbruch. Wer den Cookie-Banner nicht mit der Tastatur schließen kann, sieht die Seite dahinter nie, egal wie gut sie gebaut ist, und das war bei rund jedem vierten geprüften Banner der Fall (siehe eigener Abschnitt). Der Vorgang, um den es eigentlich ging, findet dann nicht statt: kein Termin, keine Bestellung, keine Anfrage.

Das trifft keine Randgruppe. Fast ein Viertel der EU-Bevölkerung ab 16 Jahren hat eine Behinderung, und der Anteil hängt stark am Alter: 7,1% bei den 16- bis 24-Jährigen, 72,3% bei den über 85-Jährigen. Barrierefreiheit ist deshalb kein Thema für „die anderen“, sondern eines, das die meisten Menschen irgendwann selbst betrifft, spätestens wenn Sehkraft und Feinmotorik nachlassen.

Dazu kommt, dass 28,7% der Menschen mit Behinderung in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Wer wenig Geld hat, ist besonders darauf angewiesen, Preise vergleichen, Anträge stellen und Termine online erledigen zu können, weil jede Alternative Zeit, Fahrt oder fremde Hilfe kostet.

Der unangenehmste Teil daran: Fast niemand beschwert sich. Wer scheitert, geht weg. In der Statistik des Betreibers sieht ein Ausschluss genauso aus wie ein normaler Absprung, und deshalb bleibt er jahrelang unbemerkt, bis jemand gezielt nachsieht.

Quelle: Eurostat, „Population with disability“, Dezember 2025 (Erhebungsjahr 2024)

Für die Unternehmen

Die EU-Richtlinie überlässt die Sanktionen den Mitgliedstaaten. Sie verlangt nur, dass sie „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind und sich an der Schwere des Verstoßes und der Zahl der betroffenen Personen bemessen (Artikel 30 der Richtlinie (EU) 2019/882). Was tatsächlich droht, steht deshalb in 27 verschiedenen nationalen Gesetzen. Für Deutschland steht es im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, und dort ist es konkreter, als die meisten erwarten.

  • Die Dienstleistung wird angeboten, obwohl sie die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt

    Rechtsfolge
    Bußgeld bis 100.000 Euro
    Fundstelle
    § 37 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG
  • Die Informationen zur Barrierefreiheit, also die Barrierefreiheitserklärung, fehlen oder sind selbst nicht barrierefrei zugänglich

    Rechtsfolge
    Bußgeld bis 100.000 Euro
    Fundstelle
    § 37 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG
  • Auskünfte an die Marktüberwachungsbehörde werden nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erteilt

    Rechtsfolge
    Bußgeld bis 10.000 Euro
    Fundstelle
    § 37 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 BFSG
  • Die Mängel werden nach Aufforderung und gesetzter Frist nicht behoben

    Rechtsfolge
    Anordnung, das Angebot oder die Erbringung der Dienstleistung einzustellen
    Fundstelle
    § 29 BFSG
  • Verbraucher oder ein anerkannter Verband halten eine Dienstleistung für nicht barrierefrei

    Rechtsfolge
    Sie können bei der Marktüberwachungsbehörde ein Verfahren beantragen und gegen deren Bescheid vor dem Verwaltungsgericht klagen
    Fundstelle
    § 32, § 33 BFSG

Quelle: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Volltext

Zwei Punkte daran werden regelmäßig unterschätzt. Erstens steht die fehlende Barrierefreiheitserklärung im selben Bußgeldrahmen wie die unzugängliche Seite selbst, weil § 14 Absatz 1 beide Pflichten in einem Satz nebeneinander stellt. Genau dieses Dokument fehlt bei 83,8% der geprüften EAA-Dienstleister (siehe eigener Abschnitt), und es ist der einzige Befund dieser Studie, für den man keinen Entwickler braucht.

Zweitens kommt kein Bußgeld aus dem Nichts. Am Anfang steht eine Aufforderung mit Frist, und wer sie einhält, zahlt nichts. Teuer wird deshalb selten der Verstoß selbst, teuer wird das Nachbessern unter Zeitdruck, wenn die Frist läuft und die Agentur, die die Seite vor sechs Jahren gebaut hat, längst eine andere ist.

Das ist die Wiedergabe der Gesetzestexte mit Fundstelle, keine Rechtsberatung. Wie eine Behörde einen Einzelfall bewertet, entscheidet sie selbst. Wie es in einem anderen Mitgliedstaat aussieht und dass dort bereits abgemahnt wurde, steht weiter oben im Abschnitt zur Barrierefreiheitserklärung.

Die andere Seite der Rechnung

In der Diskussion um Barrierefreiheit fehlt meist der Teil, der nichts mit Pflicht zu tun hat: Dieselben vier Fehlerarten, die diese Studie am häufigsten findet, stören nicht nur Menschen mit Behinderung. Zu geringer Kontrast ist bei Sonnenlicht auf dem Handy für alle ein Problem. Ein fehlender Fokusrahmen stört jeden, der ein längeres Formular per Tastatur ausfüllt. Eine saubere Überschriftenstruktur ist genau das, was Suchmaschinen und Sprachassistenten auslesen, um eine Seite überhaupt zu verstehen.

Und der Aufwand ist meistens kleiner als befürchtet. Kontraste sind Farbwerte im Stylesheet. Der Fokusrahmen ist eine CSS-Regel, die irgendwann bewusst entfernt wurde, weil sie als unschön galt. Beschriftungen an Formularfeldern sind ein Attribut. Das sind keine Neuentwicklungen, das sind Korrekturen an bestehendem Code, und sie wirken auf jeder Seite, die dieselbe Vorlage benutzt.

Beide Gründe zeigen in dieselbe Richtung, und das ist der eigentliche Befund dieser Studie: Was hier gemessen wurde, sind zum größten Teil nicht die schweren Fälle, sondern die billigen. Ein Farbwert, ein Fokusrahmen, ein fehlendes Dokument. Sie stehen nur auf sehr vielen Seiten gleichzeitig.

Was jetzt zu tun ist

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Eine Zustandsmessung, die nur den Zustand meldet, hilft niemandem weiter. Die Befunde sagen ziemlich genau, wo der erste Schritt am meisten bringt, und er ist für jede Gruppe ein anderer. Alles hier Genannte folgt direkt aus den Zahlen dieser Studie, nichts davon setzt ein gekauftes Werkzeug voraus.

Wenn Sie eine Website betreiben

  1. Zuerst der Cookie-Banner. Er ist die Tür vor allem anderen, und bei rund jedem vierten geprüften Banner war kein einziges Bedienelement per Tastatur erreichbar. Solange das so ist, ist die ganze Seite dahinter für einen Teil Ihrer Besucher unerreichbar, egal wie gut sie gebaut ist. Der Test dauert zwei Minuten: Seite laden, Maus liegen lassen, mit der Tabulatortaste durch den Banner, mit Enter bestätigen.
  2. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Sie fehlt bei 83,8% der EAA-Dienstleister und 95,8% der lokalen Betriebe und ist der einzige Befund dieser Studie, der ohne eine einzige Zeile Code zu erledigen ist. Für einen großen Teil der Anbieter ist sie Pflicht.
  3. Kontraste korrigieren. Der mit Abstand häufigste Einzelfund und meistens eine Änderung an wenigen Farbwerten im Stylesheet, nicht am Aufbau der Seite.
  4. Den sichtbaren Fokusrahmen zurückholen. Er wird oft absichtlich entfernt, weil er als unschön gilt. Wer mit der Tastatur bedient, sieht danach nicht mehr, wo auf der Seite er gerade ist.

Wenn Sie Websites für andere bauen

  1. Der Hebel liegt in der Vorlage, nicht im Einzelprojekt. Die zehn häufigsten Verstöße sind in beiden Stichproben dieselben zehn: Was das Standard-Theme falsch macht, machen alle falsch, die es einsetzen. Ein korrigiertes Theme repariert jede Website, die damit gebaut wird.
  2. Consent-Werkzeuge sind der konzentrierteste Punkt im ganzen Datensatz. Kaum ein lokaler Betrieb baut sein Banner selbst, es kommt als Fertigbaustein. Ein Anbieter, der sein Banner tastaturbedienbar macht, repariert damit tausende Websites auf einmal.
  3. Prüfen, bevor ausgeliefert wird, nicht danach. Die vier Fehlerarten, die diese Studie am häufigsten findet, sind alle automatisch nachweisbar, also auch automatisch abfangbar.

Wenn Sie mit Aufsicht, Verwaltung oder Politik zu tun haben

  1. Die Barrierefreiheitserklärung ist ohne jede technische Prüfung feststellbar: Sie ist da oder sie ist nicht da. Das ist der billigste messbare Ansatzpunkt, den diese Daten hergeben, und gleichzeitig der mit der größten Lücke.
  2. Kleinstunternehmen sind vom EAA ausdrücklich ausgenommen. Stichprobe B zeigt trotzdem, dass die Barrieren dort genauso vorhanden sind. Wer den Zugang für Menschen verbessern will und nicht nur die Rechtskonformität, erreicht diese Gruppe nicht über die Pflicht, sondern über die Werkzeuge, die sie einsetzt: Baukästen, Themes, Consent-Anbieter.
  3. Eine Wiederholungsmessung ist mit derselben Methodik möglich, weil Ziehungsrahmen und Zufalls-Seed veröffentlicht sind. Ohne Zeitreihe bleibt jede Aussage über Fortschritt eine Behauptung.

Wenn Sie darüber berichten oder weiterforschen

  1. Die Rohdaten beider Stichproben stehen unter CC BY 4.0 zum Download bereit. Bitte immer mit der Stichprobe zitieren, aus der die Zahl stammt, sonst ist sie nicht überprüfbar.
  2. Die naheliegendste Anschlussfrage beantwortet diese Studie ausdrücklich nicht: Wie sieht es hinter der Startseite aus, also in Warenkorb, Kasse, Anmeldung und Formularstrecke? Dafür braucht es einen anderen Aufbau, weil dort echte Eingaben und echte Bestellvorgänge im Weg stehen. Wer daran arbeitet, bekommt von uns die Methodik dazu.
Die eigene Startseite kostenlos prüfen lassen

Offenlegung: wer steht hinter dieser Studie

Diese Studie wurde von Percelia durchgeführt und veröffentlicht, einem Unternehmen, das automatisierte Accessibility-Audits und fortlaufendes Monitoring verkauft. Das ist ein offener Interessenkonflikt: Wir profitieren, wenn Unternehmen ihre Barrierefreiheit prüfen lassen.

Wir folgen damit derselben Praxis wie WebAIM, das ebenfalls Beratung anbietet, und legen sie aus demselben Grund offen: Eine Studie, die ihren eigenen Interessenkonflikt verschweigt, verdient kein Vertrauen. Deshalb steht die vollständige Methodik oben offen, nicht nur das Ergebnis.

Timon Filipovic

Gründer von Percelia, Autor dieser Studie

Ich habe die Prüf-Engine hinter dieser Studie selbst entwickelt: die vier deterministischen Prüfebenen, die Ziehung der beiden Stichproben aus Wikidata und OpenStreetMap und die Auswertung. Percelia ist mein Unternehmen, Einzelunternehmen mit Sitz in Umkirch bei Freiburg im Breisgau.

Was ich damit ausdrücklich nicht behaupte: dass eine automatisierte Prüfung ein vollständiges Accessibility-Audit ersetzt. Sie erfasst den maschinell nachweisbaren Teil der WCAG-Kriterien, und genau darauf sind alle Aussagen dieser Studie begrenzt. Der Rest braucht einen Menschen, der prüft, und so arbeiten wir auch im Produkt.

Fragen zur Methodik, Hinweise auf Fehler und Anfragen zu den Daten beantworte ich selbst: contact@percelia.eu

Vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum

Daten und Nachvollziehbarkeit

Die vollständige, anonymisierte Auswertung steht für beide Stichproben zum Download bereit, unter einer offenen Lizenz (CC BY 4.0): nach Land, Branche bzw. Branchengruppe, Größe bzw. Betriebsstätten, WCAG-Kriterium und Prüfregel, jeweils mit Konfidenzintervallen. Einzelne Unternehmen werden darin nicht identifiziert, siehe FAQ unten.

Stichprobe A: EAA-pflichtige Dienstleister (5.300 Seiten)

Stichprobe B: lokale Betriebe jeder Branche (7.157 Seiten)

Zwei getrennte Dateien, kein zusammengelegter Datensatz: Jede nennt im Kopf ihre Grundgesamtheit, ihren Ziehungsrahmen und ihren Erhebungszeitraum. Wer beide nebeneinander auswertet, soll das tun, aber mit zwei Nennern und nicht mit einem erfundenen dritten.

Lizenz und Herkunft der Ziehungsrahmen: Beide Downloads (Auswertung wie Länder-Tabelle) stehen unter CC BY 4.0. Der Ziehungsrahmen von Stichprobe A stammt von Wikidata (CC0 1.0, gemeinfrei). Der Ziehungsrahmen von Stichprobe B stammt von OpenStreetMap: Daten (c) OpenStreetMap-Mitwirkende, verfügbar unter der Open Database License (ODbL) 1.0, siehe openstreetmap.org/copyright. Diese Quellenangabe gilt als Pflichthinweis bei jeder Weiterverwendung der Stichprobe-B-Dateien.

Der Quellcode der Prüf-Engine ist aktuell nicht öffentlich einsehbar. Bei Interesse an der Methodik über diese Seite hinaus einfach Kontakt aufnehmen. /de/support

Diese Studie zitieren

Filipovic, T. & Percelia (2026). Europäische Accessibility-Studie 2026: Automatisierte Prüfung von 12.457 Startseiten in 27 EU-Staaten, in zwei getrennten Stichproben (EAA-pflichtige Dienstleister und lokale Betriebe). Percelia. https://percelia.eu/de/studie

Wer eine einzelne Zahl zitiert, sollte die Stichprobe mitnennen, aus der sie kommt (A oder B): Ohne den Nenner ist sie nicht überprüfbar, und beide Stichproben stehen für unterschiedliche Grundgesamtheiten. Ein Beispiel für eine korrekte Kurzform: „95,8% der lokalen Betriebe in der EU veröffentlichen keine vollständige Barrierefreiheitserklärung (Percelia 2026, Stichprobe B, n=7.157).“

Eine DOI (eine dauerhafte, eindeutige Kennung für wissenschaftliche Veröffentlichungen, ähnlich einer ISBN für Bücher) wird in Kürze über die Archivierungsplattform Zenodo vergeben und hier ergänzt.

Presse

Grafiken aus dieser Studie zur freien Verwendung mit Quellenangabe, für Redaktionen und Verbände: Europakarte, das eigene Land gegen den EU-Schnitt, häufigste Verstöße und der Vergleich zwischen den beiden Stichproben. Kein Formular, kein Kontaktabgleich, direkt herunterladen.

Relevante Grafiken für die Presse

Die Grafiken sind in Vorbereitung und erscheinen hier in Kürze, je Sprache als eigenes Paket mit SVG, PNG und Alternativtexten.

Testen Sie Ihre eigene Website

Der kostenlose Scan prüft Ihre Website sofort und ohne Anmeldung mit derselben Regel-Ebene (Layer 1: axe-core plus Kontrast), die auch in dieser Studie den Großteil der Funde liefert, inklusive WCAG- und EN-301-549-Zuordnung. Die drei weiteren Ebenen dieser Studie, Tastatur, Anpassungsfähigkeit und Accessibility-Tree, sind Teil des vollständigen Audits, nicht des kostenlosen Scans.

Kostenlosen Scan starten

Häufige Fragen zur Studie

Warum haben 100% der Seiten einen Verstoß, ist das nicht übertrieben?
Weil ein einziger Verstoß irgendwo auf der ganzen Seite reicht, nicht weil die Seiten unbenutzbar wären. Die belastbarere Zahl ist deshalb der Anteil mit mindestens einem kritischen Verstoß (76,5% in Stichprobe A, 76,0% in Stichprobe B), und der WebAIM Million Report findet mit einer einzigen, schwächeren Prüfmethode bereits 95,9%. Vier Prüfebenen statt einer ergeben erwartbar eine noch höhere Zahl, siehe Abschnitt „Ist 100% nicht übertrieben?“ oben.
Warum zwei Stichproben, und warum sind sie nicht zusammengerechnet?
Weil sie zwei verschiedene Fragen beantworten. Stichprobe A misst die Anbieter, die das European Accessibility Act ausdrücklich erfasst. Stichprobe B misst die lokale Wirtschaft, von der ein Teil ausdrücklich ausgenommen ist (Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen). Zusammengelegt hätte der gemeinsame Anteil keinen benennbaren Nenner mehr: Er wäre eine Aussage über „Websites in der EU“ im Gewand einer Aussage über EAA-Konformität. Summieren lässt sich die Anzahl der gemessenen Seiten (12.457), nicht der Anteil. Details im Abschnitt „Zwei Stichproben, zwei Fragen“ oben.
Sind die lokalen Betriebe in Stichprobe B überhaupt gesetzlich verpflichtet?
Teilweise nicht, und das steht ausdrücklich so auf dieser Seite. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme), sind von den Barrierefreiheitsanforderungen des EAA ausgenommen (Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie 2019/882). Wir wissen bei den einzelnen Betrieben nicht, wer über oder unter dieser Schwelle liegt, und behaupten es nicht: Stichprobe B ist eine Zustandsmessung am gleichen Maßstab, keine Liste von Rechtsverstößen. Der Grund, sie trotzdem zu messen: Für einen Menschen, der die Seite nicht bedienen kann, ist die Rechtslage des Betriebs unerheblich.
Schneiden kleine Betriebe besser ab als große?
Sie haben weniger Funde pro Seite, aber das ist ein Größeneffekt, kein Qualitätsunterschied. Eine kleine Seite hat weniger Elemente, an denen ein Fehler entstehen kann. Beim Anteil der Seiten mit mindestens einem kritischen Verstoß liegen beide Stichproben praktisch gleich (76,5% und 76,0%), und dieser Anteil bleibt auch bei den kleinsten Einzelbetrieben über 76%. Zwei unabhängige Größenmaße aus zwei verschiedenen Quellen zeigen dasselbe: Ketten haben mehr Funde als Einzelbetriebe, große Unternehmen mehr als kleine.
Wie wird Kontrast berechnet, und warum ist er so oft betroffen?
Nach der offiziellen WCAG-Formel (relative Luminanz, also Helligkeit, nicht Farbfamilie), demselben Verfahren, das auch die Chrome-Entwicklertools nutzen. Kontrast ist so oft betroffen, weil er auf praktisch jeder Seite vorkommt (jeder Text hat eine Hintergrundfarbe) und der Schwellenwert (4,5:1) in der Praxis oft knapp verfehlt wird. Details und ein Rechenbeispiel im Abschnitt „Wie wir Kontrast berechnen“ oben.
Heißt ein Fund automatisch „nicht barrierefrei“ oder „rechtswidrig“?
Nein. Ein automatischer Fund ist ein Indiz, kein rechtliches Urteil. Ob und in welchem Umfang ein Anbieter tatsächlich verpflichtet ist und wie eine Ausnahme zu bewerten ist, hängt vom Einzelfall ab und braucht am Ende immer eine menschliche Prüfung. Umgekehrt erfasst die automatische Prüfung nur einen Teil der WCAG-Anforderungen (siehe „Grenzen dieser Studie“), der reale Handlungsbedarf ist deshalb eher größer als kleiner.
Wurden einzelne Unternehmen benannt oder bewertet?
Nein. Diese Seite zeigt ausschließlich aggregierte Werte nach Land, Branche, Größe und Kriterium, keine Rangliste und keine Einzelbewertung. Die heruntergeladenen Datensätze enthalten aus demselben Grund keine Firmennamen oder URLs. Das ist bei den kleinen Betrieben in Stichprobe B besonders wichtig: Eine namentliche Liste wäre für einen Zwei-Personen-Betrieb eine ganz andere Belastung als für einen Konzern.
Kann ich die Zahlen nachprüfen?
Ja. Beide anonymisierten Datensätze stehen zum Download bereit (siehe „Daten und Nachvollziehbarkeit“), die Methodik inklusive Stichproben-Formel und Zufalls-Seed ist oben für beide Stichproben vollständig beschrieben, und jede Prozentzahl auf dieser Seite lässt sich daraus nachrechnen.
Warum wurden manche Seiten nicht geprüft?
In Stichprobe A meist Bot-Schutz (eine Seite verlangt einen Sicherheitscheck, den nur Menschen lösen können), seltener TLS-Fehler oder Zeitüberschreitung. In Stichprobe B ist der häufigste Grund ein anderer: Bei 822 der 9.999 Adressen existiert der Hostname gar nicht mehr, die Website des Betriebs ist verschwunden. Wir umgehen keinen Bot-Schutz, das wäre nicht mehr „automatisiert wie ein echter Besuch“, sondern ein gezielter Umgehungsversuch. Diese Seiten fehlen deshalb in der Auswertung und werden als eigene Zahl ausgewiesen, nicht stillschweigend weggelassen.
Ist eine hohe Zahl an Funden gleichbedeutend mit einer schlecht gemachten Website?
Nicht direkt. Jeder Fund zählt pro betroffenem Element, nicht pro Seite. Eine große, funktionsreiche Seite hat allein durch mehr Elemente mehr Gelegenheiten für Einzelfunde als eine kleine, einfache Seite, unabhängig von der Sorgfalt der Umsetzung. Das zeigt sich auch daran, dass große Unternehmen in dieser Studie nicht weniger, sondern etwas mehr Funde pro Seite haben als kleine (siehe „Macht die Unternehmensgröße einen Unterschied?“).
Warum hat die Studie eine Audioversion, und ist das nicht so ein Vorlese-Widget?
Nein, und der Unterschied ist der ganze Punkt. Ein Vorlese-Widget wird einer fremden Website von außen übergestülpt und als Barrierefreiheit verkauft; solche Overlays halten nicht, was sie versprechen, und die EU-Kommission hat klargestellt, dass sie keine Konformität herstellen. Hier ist es umgekehrt: Wir haben die erzählenden Kapitel unseres eigenen Textes einmal vorlesen lassen und liefern die Dateien mit, wie man ein Video mit Untertiteln ausliefert. Blinde Nutzer brauchen das nicht, die haben ihren Screenreader. Nützlich ist es bei Legasthenie, geringer Lesekompetenz und kognitiven Einschränkungen, und für alle, die eine lange Studie lieber unterwegs hören. Die Stimme ist künstlich, das steht an jedem Player. Die Tabellen- und Methodenkapitel sind bewusst nicht dabei: Zahlenkolonnen taugen nicht als Audio.

Stichprobe A erhoben in der Nacht vom 27. auf den 28. Juli 2026, Stichprobe B am 28. und 29. Juli 2026, beide mit derselben Engine-Version. Vier deterministische Prüfebenen, kein KI-Layer beteiligt. Fragen zur Studie oder zur Methodik gerne über unsere Support-Seite.