Rechtslage
Warum Barrierefreiheit jetzt Pflicht ist
Fünf Minuten für die Geschäftsführung: betrifft es uns, ab wann, was ist zu tun, und was passiert, wenn nicht.
4 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland barrierefrei sein. Maßstab ist EN 301 549, die auf WCAG verweist. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Kontrolliert wird von der Marktüberwachung, aktiv und auf Beschwerde, und der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 Euro.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es ist kein Förderprogramm und keine Empfehlung, sondern eine Marktzugangsvoraussetzung: Wer eine betroffene Dienstleistung anbietet, muss sie barrierefrei anbieten.
Betrifft es uns?
Drei Fragen entscheiden das in den meisten Fällen:
- Richtet sich das Angebot an Verbraucherinnen und Verbraucher? Reines B2B ist in der Regel nicht erfasst.
- Ist es eine der im Gesetz genannten Dienstleistungen? Dazu gehören unter anderem der elektronische Geschäftsverkehr (Onlineshops), Bankdienstleistungen für Verbraucher, Telekommunikation, Personenbeförderung, E-Books und audiovisuelle Mediendienste.
- Sind wir Kleinstunternehmen? Bei Dienstleistungen greift eine Ausnahme für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Seit wann
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 28.06.2025 | Das BFSG gilt. Für Websites und Apps gibt es keine allgemeine Schonfrist. |
| bis 27.06.2030 | Enge Übergangsregel für Dienstleistungsverträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, und für bestimmte Selbstbedienungsterminals. |
Ausführlicher steht das im Ratgeber zu den Fristen und Übergangsregeln.
Was genau verlangt wird
Das Gesetz nennt Ziele, die technische Konkretisierung liefert die harmonisierte europäische Norm EN 301 549. Sie verweist für Web-Inhalte auf die WCAG, Konformitätsstufe AA. Praktisch heißt das drei Dinge:
- Die Dienstleistung selbst muss bedienbar sein: mit Tastatur, mit Screenreader, bei starker Vergrößerung, mit ausreichendem Kontrast.
- Es braucht Informationen zur Barrierefreiheit, üblicherweise als Erklärung mit Kontaktweg für Rückmeldungen.
- Beides muss belegbar sein. Eine Behauptung ohne Prüfung hilft im Verfahren nicht.
Wie das konkret aussieht
Onlineshop
- Der Bestellprozess ist nur mit der Maus zu schaffen, weil ein Schritt keinen Tastaturfokus bekommt (WCAG 2.1.1).
- Die Fehlermeldung im Adressformular ist rot umrandet, aber nirgends als Text benannt (WCAG 3.3.1).
- Der Warenkorb meldet „hinzugefügt“ nur optisch, ohne Ankündigung für assistive Technik (WCAG 4.1.3).
Buchungsstrecke
- Der Kalender lässt sich mit der Tastatur öffnen, aber nicht mehr verlassen (WCAG 2.1.2).
- Bei 200 Prozent Textgröße überlagern sich Preis und Datum, sodass der Preis unlesbar wird (WCAG 1.4.4).
- Sitzplatzwahl kommt im Accessibility-Tree als namenloses Element an (WCAG 4.1.2).
Bankportal
- Die TAN-Eingabe läuft ab, ohne dass sich die Zeit verlängern lässt (WCAG 2.2.1).
- Kontostände werden allein über Farbe als Soll oder Haben unterschieden (WCAG 1.4.1).
- Das Legitimationsvideo hat keine Untertitel (WCAG 1.2.2).
Wer kontrolliert, und was passiert dann
Zuständig ist die Marktüberwachung. Sie wird von Amts wegen tätig, häufig automatisiert und in der Breite, und zusätzlich auf Beschwerde. Der typische Ablauf beginnt nicht mit einem Bußgeld, sondern mit einer Aufforderung zur Nachbesserung mit Frist. Erst wenn die verstreicht, wird es teuer, und dann sind auch Anordnungen möglich, die schwerer wiegen als Geld: die Untersagung des Angebots.
| Was | Quelle | Land / Jahr |
|---|---|---|
| Bußgeldrahmen bis 100.000 Euro für die schweren Tatbestände, bis 10.000 Euro für Informations- und Kennzeichnungspflichten | § 37 BFSG | DE, seit 2021 verkündet |
| Geltungsbeginn 28.06.2025 | BFSG, Inkrafttretensregel | DE, 2025 |
| Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme) | § 3 BFSG | DE |
| Europäische Grundlage, aus der das BFSG folgt | Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) | EU, 2019 |
| Technischer Maßstab, verweist für Web auf WCAG Stufe AA | EN 301 549 | EU, harmonisierte Norm |
| Kroatische Umsetzung derselben Richtlinie | Zakon o pristupačnosti proizvoda i usluga | HR |
Was es an dokumentierten Fällen gibt, und was nicht
Hier ist Ehrlichkeit wichtiger als Dringlichkeit, weil unbelegte Zahlen sofort auf den zurückfallen, der sie nennt.
- Öffentlich dokumentierte Einzel-Bußgelder nach dem BFSG sind uns mit Stand Juli 2026 nicht bekannt. Wer Ihnen eine Strafwahrscheinlichkeit in Prozent nennt, rechnet ohne Datengrundlage.
- Das kurzfristig reale Risiko ist deshalb ein anderes: Beschwerde, behördliche Aufforderung mit Frist, Nachbesserung unter Zeitdruck, und die Diskussion, ob fehlende Barrierefreiheit zusätzlich wettbewerbsrechtlich abmahnfähig ist. Diese Frage ist juristisch nicht abschließend geklärt.
- In den USA wird Barrierefreiheit seit Jahren zivilrechtlich durchgesetzt. Ein bekanntes Verfahren ist Robles gegen Domino's Pizza: Der US-Supreme-Court lehnte 2019 die Annahme der Revision ab, sodass die Entscheidung des Berufungsgerichts Bestand hatte, wonach der ADA auch für Website und App eines Restaurants gelten kann. Das ist ein anderes Rechtssystem und keine Prognose für Deutschland, zeigt aber, dass die Frage prozessfähig ist.
Was jetzt zu tun ist
- Feststellen, wo Sie stehen: eine Messung ist billiger als jede Annahme.
- Blocker in den Kernstrecken zuerst beheben, also dort, wo Kaufen, Anmelden und Kontaktieren passiert.
- Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, mit Kontaktweg für Rückmeldungen. Sie ist in Sekunden prüfbar und deshalb das Erste, wonach eine Prüfung sucht.
- Den Stand halten: jeder Release kann eine Barriere zurückbringen.
Einen ersten Befund bekommen Sie über den kostenlosen Scan. Wie sich Ihre Lage in zwei offengelegten Prozentwerten darstellt, zeigt der Risiko-Rechner.
Häufige Fragen
- Gilt das BFSG auch für uns, wenn wir nur an Geschäftskunden verkaufen?
- In der Regel nicht. Das Gesetz zielt auf Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sobald Sie auch an Privatpersonen verkaufen, sind Sie erfasst, und viele Shops tun das faktisch, ohne es im Blick zu haben.
- Wir sind sehr klein. Sind wir automatisch raus?
- Bei Dienstleistungen greift eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Produkte gilt sie nicht. Und die Ausnahme entlastet nur rechtlich: Ihre Kundschaft merkt die Barrieren trotzdem.
- Reicht ein Overlay-Widget?
- Nein. Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass Overlays keine rechtliche Konformität herstellen, und sie waren selbst Ziel von Klagen. Sie ändern nichts an der Ursache im Quellcode.
- Wie schnell lässt sich das beheben?
- Die Prüfung selbst dauert Tage, nicht Wochen. Wie lange die Umsetzung braucht, hängt davon ab, was gefunden wird: viele Befunde sind systematische Fehler, die an einer Stelle im Template behoben werden und dann überall verschwinden.
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