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Rechtslage

Warum Barrierefreiheit jetzt Pflicht ist

Fünf Minuten für die Geschäftsführung: betrifft es uns, ab wann, was ist zu tun, und was passiert, wenn nicht.

6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland barrierefrei sein. Maßstab ist EN 301 549, die auf WCAG verweist. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Kontrolliert wird von der Marktüberwachung, aktiv und auf Beschwerde, und der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 Euro.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es ist kein Förderprogramm und keine Empfehlung, sondern eine Marktzugangsvoraussetzung: Wer eine betroffene Dienstleistung anbietet, muss sie barrierefrei anbieten.

Betrifft es uns?

Drei Fragen entscheiden das in den meisten Fällen:

  1. Richtet sich das Angebot an Verbraucherinnen und Verbraucher? Reines B2B ist in der Regel nicht erfasst.
  2. Ist es eine der im Gesetz genannten Dienstleistungen? Dazu gehören unter anderem der elektronische Geschäftsverkehr (Onlineshops), Bankdienstleistungen für Verbraucher, Telekommunikation, Personenbeförderung, E-Books und audiovisuelle Mediendienste.
  3. Sind wir Kleinstunternehmen? Bei Dienstleistungen greift eine Ausnahme für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Seit wann

Fristen im Überblick
DatumWas gilt
28.06.2025Das BFSG gilt. Für Websites und Apps gibt es keine allgemeine Schonfrist.
bis 27.06.2030Enge Übergangsregel für Dienstleistungsverträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, und für bestimmte Selbstbedienungsterminals.

Ausführlicher steht das im Ratgeber zu den Fristen und Übergangsregeln.

Was genau verlangt wird

Das Gesetz nennt Ziele, die technische Konkretisierung liefert die harmonisierte europäische Norm EN 301 549. Sie verweist für Web-Inhalte auf die WCAG, Konformitätsstufe AA. Praktisch heißt das drei Dinge:

  • Die Dienstleistung selbst muss bedienbar sein: mit Tastatur, mit Screenreader, bei starker Vergrößerung, mit ausreichendem Kontrast.
  • Es braucht Informationen zur Barrierefreiheit, üblicherweise als Erklärung mit Kontaktweg für Rückmeldungen.
  • Beides muss belegbar sein. Eine Behauptung ohne Prüfung hilft im Verfahren nicht.

Wie das konkret aussieht

Onlineshop

  • Der Bestellprozess ist nur mit der Maus zu schaffen, weil ein Schritt keinen Tastaturfokus bekommt (WCAG 2.1.1).
  • Die Fehlermeldung im Adressformular ist rot umrandet, aber nirgends als Text benannt (WCAG 3.3.1).
  • Der Warenkorb meldet „hinzugefügt“ nur optisch, ohne Ankündigung für assistive Technik (WCAG 4.1.3).

Buchungsstrecke

  • Der Kalender lässt sich mit der Tastatur öffnen, aber nicht mehr verlassen (WCAG 2.1.2).
  • Bei 200 Prozent Textgröße überlagern sich Preis und Datum, sodass der Preis unlesbar wird (WCAG 1.4.4).
  • Sitzplatzwahl kommt im Accessibility-Tree als namenloses Element an (WCAG 4.1.2).

Bankportal

  • Die TAN-Eingabe läuft ab, ohne dass sich die Zeit verlängern lässt (WCAG 2.2.1).
  • Kontostände werden allein über Farbe als Soll oder Haben unterschieden (WCAG 1.4.1).
  • Das Legitimationsvideo hat keine Untertitel (WCAG 1.2.2).

Wer kontrolliert, und was passiert dann

Zuständig ist in Deutschland die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, eine gemeinsame Behörde aller sechzehn Bundesländer mit Sitz in Magdeburg, die im September 2025 die bundesweite Arbeit aufgenommen hat. Sie prüft von Amts wegen, auch automatisiert und in der Breite, und zusätzlich auf Beschwerde.

Am Anfang steht meist die Aufforderung, innerhalb einer Frist nachzubessern. Diese Frist ist der eigentliche Kostenpunkt: Sie läuft, während Sie erst herausfinden müssen, was überhaupt betroffen ist, und Nachbesserung unter Aufsicht ist teurer als dieselbe Arbeit zum eigenen Zeitplan. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert das Bußgeld und die Anordnung, die schwerer wiegt als Geld: die Untersagung des Angebots.

Rechtsgrundlagen, jede mit Fundstelle
WasQuelleLand / Jahr
Bußgeldrahmen bis 100.000 Euro für die schweren Tatbestände, bis 10.000 Euro für Informations- und Kennzeichnungspflichten§ 37 BFSGDE, seit 2021 verkündet
Geltungsbeginn 28.06.2025BFSG, InkrafttretensregelDE, 2025
Zuständige Marktüberwachung: gemeinsame Behörde der 16 Bundesländer, Sitz Magdeburg, bundesweit tätig seit September 2025Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-AnhaltDE, 2025
Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme)§ 3 BFSGDE
Europäische Grundlage, aus der das BFSG folgtRichtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act)EU, 2019
Technischer Maßstab, verweist für Web auf WCAG Stufe AAEN 301 549EU, harmonisierte Norm
Kroatische Umsetzung derselben RichtlinieZakon o zahtjevima za pristupačnost proizvoda i uslugaHR

Wie in Europa bereits durchgesetzt wird

Die Frage ist nicht, ob durchgesetzt wird, sondern wann Sie an der Reihe sind. Drei Entscheidungen, jede öffentlich dokumentiert und am Ende dieses Abschnitts verlinkt.

Norwegen: 150.000 Kronen für einen Tag Verspätung

Die norwegische Aufsichtsbehörde prüfte die Universität Bergen und beanstandete acht von elf Anforderungen, unter anderem an der digitalen Prüfungsplattform. Die Frist zur Behebung lief am 22. Oktober 2021 um 12 Uhr ab, behoben wurde am 23. Oktober. Für diesen einen Tag wurde eine Tagesbuße von 150.000 norwegischen Kronen fällig. Norwegen verpflichtet seit 2013 auch private Unternehmen zu barrierefreier IKT, unabhängig von ihrer Größe, und die Aufsicht setzt Tagesbußen so an, dass Nichtstun sich nicht rechnet.

Frankreich: es trifft auch das Finanzministerium

Am 24. Juni 2026 hat die Regulierungsbehörde Arcom das französische Ministerium für Haushalt und öffentliche Finanzen förmlich in Verzug gesetzt: impots.gouv.fr erfüllt die technischen Anforderungen nicht, und die Pflichtangaben zur Barrierefreiheit fehlen. Neun Monate Frist für die Technik, zwei Monate für die Angaben, danach ist eine Geldsanktion bis 50.000 Euro möglich. Zwei Dinge sind daran bemerkenswert: Die Behörde, die selbst Steuern eintreibt, wird nicht geschont, und die fehlende Erklärung ist ein eigener Verstoß mit eigener, deutlich kürzerer Frist. Für private Anbieter ist in Frankreich die Verbraucherschutzbehörde DGCCRF zuständig, nicht die Arcom.

USA: sechs Jahre Prozess wegen einer Pizza

Guillermo Robles, blind, konnte auf Website und App von Domino's mit dem Screenreader keine Pizza bestellen und klagte 2016. 2019 entschied das Bundesberufungsgericht, dass der ADA für Website und App gilt, und der Supreme Court lehnte die Revision ab, sodass es dabei blieb. Am 23. Juni 2021 stellte das erstinstanzliche Gericht den Verstoß fest, sprach Schadenersatz zu und ordnete an, die Website auf WCAG 2.0 zu bringen. 2022 endete der Rest im Vergleich. Die Zahl, die zählt, ist nicht der Schadenersatz von 4.000 Dollar, sondern sechs Jahre Verfahren, Anwaltskosten auf beiden Seiten und ein Umbau nach dem Zeitplan eines Gerichts. Anderes Rechtssystem, deshalb keine Prognose für Europa: der Punkt ist, was der späte Zeitpunkt kostet.

Was Sie hier nicht finden, ist eine Wahrscheinlichkeit in Prozent, mit der ein Bußgeld Sie trifft. Dafür gibt es keine belastbare Datengrundlage, und wer Ihnen eine nennt, hat sie geschätzt. Deshalb zeigt unser Risiko-Rechner zwei Zahlen, die man messen kann, statt einer, die gut klingt.

Fundstellen zu den drei Fällen
FallFundstelleLand / Jahr
Tagesbuße von 150.000 Kronen gegen die Universität BergenTilsynet for universell utforming av ikt, Mitteilung zur TagesbußeNO, 2021
Pflicht zu barrierefreier IKT auch für private UnternehmenForskrift om universell utforming av IKT-løsningerNO, 2013
Inverzugsetzung des Ministeriums wegen impots.gouv.fr, Frist neun bzw. zwei MonateArcom, Décision du 24 juin 2026FR, 2026
Robles gegen Domino's Pizza: Verstoß festgestellt, Umbau auf WCAG 2.0 angeordnetRobles v. Domino's Pizza LLC, C.D. Cal., Urteil vom 23.06.2021; zuvor 9th Circuit 2019, Revision vom Supreme Court nicht angenommenUS, 2019 und 2021

Was jetzt zu tun ist

  1. Feststellen, wo Sie stehen: eine Messung ist billiger als jede Annahme.
  2. Blocker in den Kernstrecken zuerst beheben, also dort, wo Kaufen, Anmelden und Kontaktieren passiert.
  3. Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, mit Kontaktweg für Rückmeldungen. Sie ist in Sekunden prüfbar und deshalb das Erste, wonach eine Prüfung sucht.
  4. Den Stand halten: jeder Release kann eine Barriere zurückbringen.

Einen ersten Befund bekommen Sie über den kostenlosen Scan. Wie sich Ihre Lage in zwei offengelegten Prozentwerten darstellt, zeigt der Risiko-Rechner.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für uns, wenn wir nur an Geschäftskunden verkaufen?
In der Regel nicht. Das Gesetz zielt auf Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sobald Sie auch an Privatpersonen verkaufen, sind Sie erfasst, und viele Shops tun das faktisch, ohne es im Blick zu haben.
Wir sind sehr klein. Sind wir automatisch raus?
Bei Dienstleistungen greift eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Produkte gilt sie nicht. Und die Ausnahme entlastet nur rechtlich: Ihre Kundschaft merkt die Barrieren trotzdem.
Reicht ein Overlay-Widget?
Nein. Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass Overlays keine rechtliche Konformität herstellen, und sie waren selbst Ziel von Klagen. Sie ändern nichts an der Ursache im Quellcode.
Wie schnell lässt sich das beheben?
Der Scan läuft je nach Umfang der Website in Minuten bis Stunden: sechs Analyse-Ebenen über jede Seite im Prüfumfang, dazu die Prüfung der vorgeschlagenen Korrekturen an unserer eigenen Kopie der Seite. Was eindeutig ist, steht danach fest; was uneindeutig ist, sieht ein Mensch an, deshalb liegt der geprüfte Bericht in ein bis drei Werktagen vor. Wie lange die Umsetzung danach braucht, hängt davon ab, was gefunden wird: viele Befunde sind systematische Fehler, die an einer Stelle im Template behoben werden und dann überall verschwinden.

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