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BFSG-Checkliste zum Abhaken
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Diese Checkliste fasst 21 konkrete Prüfpunkte für eine barrierefreie Website zusammen — geordnet nach den vier WCAG-Prinzipien. Jeder Punkt nennt die abgedeckten Erfolgskriterien. Drucken Sie sie zum Abhaken aus oder speichern Sie sie als PDF.
Die Codes in Klammern verweisen auf die zugehörigen WCAG-Erfolgskriterien.
1. Wahrnehmbar
- Jedes informative Bild hat einen aussagekräftigen Alternativtext; rein dekorative Bilder sind leer ausgezeichnet. (1.1.1)
- Videos haben Untertitel, reine Audioinhalte ein Transkript. (1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.5)
- Struktur steckt in echtem HTML — Überschriften, Listen, Tabellen-Header und Formular-Labels —, nicht nur in der Optik. (1.3.1)
- Informationen werden nicht allein über Farbe, Form oder Position vermittelt. (1.4.1, 1.3.3)
- Eingabefelder wie Name, E-Mail und Adresse sind maschinenlesbar ausgezeichnet (autocomplete). (1.3.5)
- Text erreicht mindestens 4,5:1 Kontrast (großer Text 3:1); Bedienelemente und Icons mindestens 3:1. (1.4.3, 1.4.11)
- Text lässt sich auf 200 % vergrößern; Inhalte bleiben bei 320 px Breite ohne horizontales Scrollen nutzbar. (1.4.4, 1.4.10)
2. Bedienbar
- Alles ist mit der Tastatur erreichbar und bedienbar, ohne dass der Fokus hängen bleibt (keine Tastaturfalle). (2.1.1, 2.1.2)
- Zeitlimits lassen sich abschalten, verlängern oder anpassen. (2.2.1)
- Wiederkehrende Blöcke sind überspringbar (Skip-Link); jede Seite hat einen aussagekräftigen Titel. (2.4.1, 2.4.2)
- Linktexte sagen aus sich heraus, wohin sie führen — kein „hier klicken“. (2.4.4)
- Der Tastaturfokus ist deutlich sichtbar und wird nicht von Cookie-Bannern oder Sticky-Headern verdeckt. (2.4.7, 2.4.11)
- Ziehbewegungen haben eine einfache Tipp-/Klick-Alternative; Klickziele sind mindestens 24×24 px groß. (2.5.7, 2.5.8)
3. Verständlich
- Die Sprache der Seite ist im HTML gesetzt (lang-Attribut). (3.1.1)
- Navigation, Benennung und Hilfe sind über alle Seiten hinweg konsistent. (3.2.3, 3.2.4, 3.2.6)
- Jedes Formularfeld hat ein sichtbares, verknüpftes Label. (3.3.2)
- Fehler werden in Textform benannt und mit einem konkreten Korrekturhinweis versehen. (3.3.1, 3.3.3)
- Bereits eingegebene Angaben werden nicht unnötig erneut verlangt. (3.3.7)
- Der Login verlangt keinen kognitiven Test als einzige Hürde; Passwort-Manager und Einfügen sind erlaubt. (3.3.8)
4. Robust
- Bedienelemente — besonders eigene (ARIA-)Komponenten — sind für assistive Technik als das erkennbar, was sie sind (Name, Rolle, Wert). (4.1.2)
- Dynamische Statusmeldungen (z. B. „In den Warenkorb gelegt“) werden für Screenreader angekündigt, ohne den Fokus zu stehlen (aria-live). (4.1.3)
Was diese Checkliste nicht ersetzt
Diese Liste ist eine Orientierung, kein vollständiges Audit. Automatische Tests decken davon zuverlässig nur einen Teil ab; ob ein Alt-Text inhaltlich passt oder ein Checkout mit der Tastatur funktioniert, braucht eine menschliche Prüfung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
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