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Tutorial

Reflow: keine Seite darf in zwei Richtungen scrollen

1 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

1.4.10 verlangt, dass Inhalt bei 320 CSS-Pixeln Breite ohne Scrollen in zwei Richtungen lesbar bleibt. Das betrifft nicht nur Telefone: Wer am Desktop auf 400 Prozent zoomt, sieht denselben Ausschnitt. Ursachen sind feste Pixelbreiten, starre Raster und Text, der nicht umbrechen darf. Ausnahmen sind nur Inhalte, die zweidimensionales Layout brauchen, etwa große Tabellen oder Karten.

In Kürze

  1. Auf 320 px prüfen

    Fenster im Browser auf 320 CSS-Pixel Breite stellen oder auf 400 Prozent zoomen.

  2. Den Übeltäter finden

    Suche nach festen width-Werten, starren Rastern und white-space: nowrap.

  3. Umbrechen lassen

    max-width statt width, auto-fit-Raster, overflow-wrap für lange Wörter.

  4. Zoom nicht blockieren

    maximum-scale und user-scalable=no aus dem viewport-Meta entfernen.

1.4.10 klingt nach Mobilgeräten, ist aber vor allem ein Zoom-Kriterium: 320 CSS-Pixel entsprechen einem üblichen Desktop-Fenster bei 400 Prozent Vergrößerung. Wer stark zoomen muss, um überhaupt lesen zu können, landet genau in dieser Breite. Wenn die Seite dann seitwärts läuft, heißt Lesen: jede Zeile zweimal in beide Richtungen scrollen.

Die drei üblichen Ursachen

Vorher: erzwingt QuerscrollenCSS
/* 1. Feste Breiten zwingen zum Querscrollen */
.container { width: 1200px; }
.table-wrap { min-width: 900px; }

/* 2. Pixelgenaues Raster, das nicht umbrechen kann */
.grid { display: grid; grid-template-columns: 320px 320px 320px; }

/* 3. Text, der nicht umbrechen darf */
.product-title { white-space: nowrap; }
Vorher: Zoom abgeschaltetHTML
<!-- Zoom abgeschaltet: verletzt 1.4.4 direkt,
     denn Vergroessern ist gar nicht erst moeglich -->
<meta name="viewport"
      content="width=device-width, initial-scale=1, maximum-scale=1, user-scalable=no">

Der viewport-Meta-Tag gehört streng genommen zu 1.4.4 (Textgröße ändern), taucht aber fast immer zusammen mit Reflow-Problemen auf: Wer den Zoom abschaltet, hat die Anpassung nicht nur kaputt gemacht, sondern verboten.

Der Fix

Nachher: bricht um statt zu überlaufenCSS
/* 1. Obergrenze statt fester Breite */
.container { width: 100%; max-width: 75rem; margin-inline: auto; }

/* 2. Raster, das von selbst umbricht */
.grid {
  display: grid;
  grid-template-columns: repeat(auto-fit, minmax(min(20rem, 100%), 1fr));
  gap: 1rem;
}

/* 3. Lange Woerter brechen, statt die Seite zu verbreitern */
.product-title { overflow-wrap: anywhere; }

/* 4. Tabellen sind die Ausnahme in 1.4.10: sie duerfen scrollen,
      aber nur in ihrem eigenen Container, nie die ganze Seite */
.table-wrap { overflow-x: auto; }
Nachher: Zoom erlaubtHTML
<!-- Zoom erlauben: kein maximum-scale, kein user-scalable=no -->
<meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1">

Was oft übersehen wird

  • Fixierte Kopf- oder Fußleisten fressen bei starkem Zoom die halbe Höhe. Bei kleinen Viewports besser statisch stellen.
  • Ein einzelnes zu breites Element (Bild, iframe, pre-Block) verbreitert die ganze Seite. max-width: 100% hilft fast immer.
  • Auch die Textabstände (1.4.12) müssen überstehen: Zeilenhöhe 1,5 und größere Wortabstände dürfen nichts abschneiden.
  • Prüfe mit echten Inhalten, nicht mit kurzen Beispieltexten: lange Produktnamen sind der Härtefall.

Testen

  1. DevTools öffnen, responsive Ansicht auf 320 x 640 stellen.
  2. Die Seite von oben nach unten durchsehen: Gibt es an irgendeiner Stelle einen horizontalen Scrollbalken?
  3. Auf 400 Prozent zoomen und dasselbe im normalen Fenster prüfen.

Häufige Fragen

Gilt 1.4.10 auch für Tabellen?
Eine große Datentabelle darf als Ausnahme horizontal scrollen, weil sie zweidimensionale Struktur braucht. Sie muss das aber in ihrem eigenen scrollbaren Container tun, sodass der Rest der Seite ohne Querscrollen lesbar bleibt.
Warum 320 Pixel?
Das entspricht 1280 CSS-Pixeln bei 400 Prozent Zoom, also dem üblichen Desktop-Fenster für Menschen, die stark vergrößern müssen. Zufällig deckt es auch kleine Telefone ab.
Reicht ein separates mobiles Layout?
Nur, wenn es denselben Inhalt und dieselben Funktionen bietet. Eine abgespeckte Mobilversion, in der Funktionen fehlen, löst das Problem nicht, sondern verlagert es.

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