EAA und EN 301 549 erklärt
Kurz gesagt
Der European Accessibility Act (EAA, Richtlinie (EU) 2019/882) ist das EU-Gesetz, das die Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen (in Deutschland: das BFSG). Technischer Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die für Websites und Apps auf die WCAG-Erfolgskriterien (Level A und AA) verweist. Wer WCAG 2.2 AA erfüllt, deckt den web-relevanten Kern ab.
Der European Accessibility Act (EAA)
Der European Accessibility Act (EAA) ist die Richtlinie (EU) 2019/882 aus dem Jahr 2019. Sie harmonisiert die Barrierefreiheits-Anforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen EU-weit, damit im Binnenmarkt überall dieselben Regeln gelten. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umsetzen; angewendet werden die Pflichten seit dem 28. Juni 2025.
Von der EU-Richtlinie zum nationalen Gesetz
Eine EU-Richtlinie gilt nicht unmittelbar — jedes Land gießt sie in ein eigenes Gesetz. In Deutschland ist das das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kroatien das „Zakon o pristupačnosti proizvoda i usluga“. Wer konkret welche Pflichten hat, richtet sich also nach dem jeweiligen nationalen Recht — die Substanz ist aber EU-weit dieselbe. Ob und wie Sie in Deutschland betroffen sind, klärt „BFSG: Wer ist betroffen?“.
Was EN 301 549 ist
EN 301 549 ist die europäische, harmonisierte Norm „Accessibility requirements for ICT products and services“ (Barrierefreiheits-Anforderungen an IKT-Produkte und -Dienstleistungen), gepflegt von den europäischen Normungsorganisationen. Sie ist der technische Maßstab, auf den sich die Barrierefreiheits-Gesetzgebung stützt: Wer die Norm einhält, für den wird die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen vermutet (Konformitätsvermutung). Aktuell breit referenziert wird die Fassung EN 301 549 V3.2.1 (2021); die Norm wird fortlaufend an neue WCAG-Versionen angepasst.
Der Zusammenhang mit den WCAG
EN 301 549 ist breiter als die WCAG: Sie umfasst neben Webinhalten auch Hardware, Software, Dokumentation und Zwei-Wege-Kommunikation in getrennten Kapiteln. Für Webinhalte übernimmt sie im Kern die Erfolgskriterien der WCAG auf den Stufen A und AA. Für eine Website ist das Erfüllen der WCAG-A/AA-Kriterien also das Herzstück der EN-301-549-Web-Anforderungen. Die WCAG selbst liegen als Version 2.1 und 2.2 vor — WCAG 2.2 AA ist der aktuelle Zielstand.
| Ebene | Was es ist | Rolle |
|---|---|---|
| EAA (Richtlinie (EU) 2019/882) | EU-Richtlinie | Gibt EU-weit vor, was barrierefrei sein muss (das „Warum“) |
| Nationales Recht (z. B. BFSG) | Umsetzungsgesetz je Land | Macht die Vorgaben im jeweiligen Land rechtlich verbindlich |
| EN 301 549 | Harmonisierte Norm | Technischer Maßstab; Einhaltung begründet die Konformitätsvermutung |
| WCAG 2.1 / 2.2 AA | Web-Erfolgskriterien | Die konkreten Prüfpunkte, auf die EN 301 549 für Web verweist (das „Wie viel“) |
Was über die WCAG hinausgeht
Für eine reine Website ist WCAG A/AA der entscheidende Teil. EN 301 549 enthält aber auch Anforderungen, die darüber hinausgehen und je nach Angebot greifen können: etwa an herunterladbare Dokumente (z. B. barrierefreie PDF-Rechnungen), an Software und native Apps oder an Support- und Kommunikationswege. Ein Online-Angebot besteht selten nur aus HTML — Dokumente und Kontaktkanäle zählen mit.
Was das für Ihre Website bedeutet
In der Praxis heißt das für einen B2C-Shop oder eine B2C-Website: Zielen Sie auf WCAG 2.2 AA — damit decken Sie den web-relevanten Kern von EN 301 549 ab. Welche Prüfpunkte das konkret sind, listet „WCAG 2.2 AA: die Checkliste“. Wie ein belastbarer Nachweis darüber aussieht und was er kostet, steht in „Was kostet ein Accessibility-Audit?“.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen EAA und BFSG?
- Der EAA (European Accessibility Act) ist die EU-Richtlinie 2019/882 und gibt den europaweiten Rahmen vor. Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie und macht die Vorgaben in Deutschland rechtlich verbindlich.
- Reicht es, die WCAG zu erfüllen, um EN 301 549 einzuhalten?
- Für Websites sind die WCAG-A/AA-Kriterien der Kern der EN-301-549-Web-Anforderungen — wer WCAG 2.2 AA erfüllt, deckt also den Großteil ab. EN 301 549 umfasst zusätzlich Dokumente, Software und Support-Kanäle; je nach Angebot können diese ebenfalls gelten.
- Welche WCAG-Version ist maßgeblich?
- EN 301 549 verweist auf die WCAG-Erfolgskriterien; der aktuelle Zielstand ist WCAG 2.2 AA, das alle Kriterien aus 2.1 AA enthält und einige neue ergänzt. Wir prüfen gegen WCAG 2.1/2.2 AA, abgebildet auf EN 301 549.
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