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EAA und EN 301 549 erklärt

7 Min. LesezeitVeröffentlicht:

Kurz gesagt

Der European Accessibility Act (EAA, Richtlinie (EU) 2019/882) ist das EU-Gesetz, das die Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen (in Deutschland: das BFSG). Technischer Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die für Websites und Apps auf die WCAG-Erfolgskriterien (Level A und AA) verweist. Wer WCAG 2.2 AA erfüllt, deckt den web-relevanten Kern ab.

Der European Accessibility Act (EAA)

Der European Accessibility Act (EAA) ist die Richtlinie (EU) 2019/882 aus dem Jahr 2019. Sie harmonisiert die Barrierefreiheits-Anforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen EU-weit, damit im Binnenmarkt überall dieselben Regeln gelten. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umsetzen; angewendet werden die Pflichten seit dem 28. Juni 2025.

Von der EU-Richtlinie zum nationalen Gesetz

Eine EU-Richtlinie gilt nicht unmittelbar — jedes Land gießt sie in ein eigenes Gesetz. In Deutschland ist das das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kroatien das „Zakon o pristupačnosti proizvoda i usluga“. Wer konkret welche Pflichten hat, richtet sich also nach dem jeweiligen nationalen Recht — die Substanz ist aber EU-weit dieselbe. Ob und wie Sie in Deutschland betroffen sind, klärt „BFSG: Wer ist betroffen?“.

Was EN 301 549 ist

EN 301 549 ist die europäische, harmonisierte Norm „Accessibility requirements for ICT products and services“ (Barrierefreiheits-Anforderungen an IKT-Produkte und -Dienstleistungen), gepflegt von den europäischen Normungsorganisationen. Sie ist der technische Maßstab, auf den sich die Barrierefreiheits-Gesetzgebung stützt: Wer die Norm einhält, für den wird die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen vermutet (Konformitätsvermutung). Aktuell breit referenziert wird die Fassung EN 301 549 V3.2.1 (2021); die Norm wird fortlaufend an neue WCAG-Versionen angepasst.

Der Zusammenhang mit den WCAG

EN 301 549 ist breiter als die WCAG: Sie umfasst neben Webinhalten auch Hardware, Software, Dokumentation und Zwei-Wege-Kommunikation in getrennten Kapiteln. Für Webinhalte übernimmt sie im Kern die Erfolgskriterien der WCAG auf den Stufen A und AA. Für eine Website ist das Erfüllen der WCAG-A/AA-Kriterien also das Herzstück der EN-301-549-Web-Anforderungen. Die WCAG selbst liegen als Version 2.1 und 2.2 vor — WCAG 2.2 AA ist der aktuelle Zielstand.

EAA, nationales Recht, EN 301 549 und WCAG — die vier Ebenen im Überblick
EbeneWas es istRolle
EAA (Richtlinie (EU) 2019/882)EU-RichtlinieGibt EU-weit vor, was barrierefrei sein muss (das „Warum“)
Nationales Recht (z. B. BFSG)Umsetzungsgesetz je LandMacht die Vorgaben im jeweiligen Land rechtlich verbindlich
EN 301 549Harmonisierte NormTechnischer Maßstab; Einhaltung begründet die Konformitätsvermutung
WCAG 2.1 / 2.2 AAWeb-ErfolgskriterienDie konkreten Prüfpunkte, auf die EN 301 549 für Web verweist (das „Wie viel“)

Was über die WCAG hinausgeht

Für eine reine Website ist WCAG A/AA der entscheidende Teil. EN 301 549 enthält aber auch Anforderungen, die darüber hinausgehen und je nach Angebot greifen können: etwa an herunterladbare Dokumente (z. B. barrierefreie PDF-Rechnungen), an Software und native Apps oder an Support- und Kommunikationswege. Ein Online-Angebot besteht selten nur aus HTML — Dokumente und Kontaktkanäle zählen mit.

Was das für Ihre Website bedeutet

In der Praxis heißt das für einen B2C-Shop oder eine B2C-Website: Zielen Sie auf WCAG 2.2 AA — damit decken Sie den web-relevanten Kern von EN 301 549 ab. Welche Prüfpunkte das konkret sind, listet „WCAG 2.2 AA: die Checkliste“. Wie ein belastbarer Nachweis darüber aussieht und was er kostet, steht in „Was kostet ein Accessibility-Audit?“.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen EAA und BFSG?
Der EAA (European Accessibility Act) ist die EU-Richtlinie 2019/882 und gibt den europaweiten Rahmen vor. Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie und macht die Vorgaben in Deutschland rechtlich verbindlich.
Reicht es, die WCAG zu erfüllen, um EN 301 549 einzuhalten?
Für Websites sind die WCAG-A/AA-Kriterien der Kern der EN-301-549-Web-Anforderungen — wer WCAG 2.2 AA erfüllt, deckt also den Großteil ab. EN 301 549 umfasst zusätzlich Dokumente, Software und Support-Kanäle; je nach Angebot können diese ebenfalls gelten.
Welche WCAG-Version ist maßgeblich?
EN 301 549 verweist auf die WCAG-Erfolgskriterien; der aktuelle Zielstand ist WCAG 2.2 AA, das alle Kriterien aus 2.1 AA enthält und einige neue ergänzt. Wir prüfen gegen WCAG 2.1/2.2 AA, abgebildet auf EN 301 549.

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